Häftling auf Freigang prellte Mieter

Ein Häftling ist am Dienstag - nicht rechtskräftig - zu weiteren zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er gestand, auf Freigang die Wohnung seiner Mutter mehrfach zum Schein vermietet und dafür über 30.000 Euro kassiert zu haben.

Der 30-jährige Häftling der niederösterreichischen Justizanstalt Sonnberg kehrte im vergangenen Sommer von einem genehmigten Freigang nicht mehr zurück. Statt zurück ins Gefängnis ging er in Spiellokale und ins Casino. Seine Spielsucht finanzierte er mit Betrügereien.

Ablösen und Anzahlungen kassiert

Der 30-Jährige tauchte unter und inserierte im Internet die Gemeindewohnung seiner Mutter in Wien-Ottakring. Dort führte er Wohnungsbesichtigungen durch. Zwischen 21. August und 3. September kassierte er von zehn Interessenten, die sich bei ihm gemeldet hatten, Ablösen und Anzahlungen für die angeblich freie Wohnung. Innerhalb von rund zwei Wochen kassierte der 30-Jährige nicht weniger als 33.250 Euro. Die Summe verspielte er seinen Angaben zufolge zur Gänze.

Bei den Besichtigungsterminen war teilweise seine Freundin dabei, die den Leuten die Funktionsweise der Küchengeräte erläuterte oder diese durch die Räumlichkeiten führte. Die Mutter des 30-Jährigen hatte von den Vorgängen in ihrer Wohnung, in der sie nach wie vor gemeldet ist, keine Ahnung. Sie war während der Besichtigungen arbeiten.

Opfern richtigen Namen genannt

Sonderlich geschickt ging der 30-Jährige bei seinen Betrügereien nicht vor. Er nannte seinen Opfern seinen richtigen Namen und legte diesen auch Kopien seines Reisepasses vor. Als die ersten Anzeigen eintrudelten, weil der Mann nicht mehr auf Anrufe seiner vermeintlichen Mieter reagierte, wurde eine Festnahmeanordnung gegen den untergetauchten Häftling erlassen. Am 9. September klickten in einem Casino die Handschellen.

Umfassendes Geständnis abgelegt

Vor Richterin Nicole Baczak zeigte sich der Mann nun umfassend geständig. „Ich sag’s offen und ehrlich, ich hab Schwarz gesehen“, gab er zu Protokoll. Und weiter: „Ich entschuldige mich für alle, alle, alle meine Taten.“ Der 30-Jährige wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Seine 23-jährige Freundin kam als Beitragstäterin mit sechs Monaten auf Bewährung davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger war damit einverstanden, allerdings gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.

Mehrere Vorstrafen wegen Betrugs

Der Mann saß in der Justizanstalt Sonnberg ursprünglich eine Haftstrafe bis April 2019 ab. Er ist siebenfach, großteils wegen Betrugs vorbestraft. Der 30-Jährige dürfte sich im Gefängnis wohl verhalten haben - immer wieder bekam er im Vorjahr Freigänge bewilligt. Zuerst lernte er während eines solchen seine Freundin kennen. Dann holte ihn jedoch seine Leidenschaft fürs Glücksspiel ein. „Spielsucht ist eine Krankheit. Er war am Weg der Besserung, aber eine Sucht ist eine Sucht“, erklärte Verteidiger Nikolaus Rast beim Prozess.