Stadt-RH: Private Asylquartiere günstiger

Wenn Asylwerber in privaten Quartieren untergebracht sind, ist das laut Wiener Stadtrechnungshof für die öffentliche Hand deutlich günstiger. Der Unterschied zur Beherbergung in organisierten Einrichtungen fällt beträchtlich aus.

Die städtischen Prüfer haben die Organisation der Grundversorgung - für die in erster Linie der Fonds Soziales Wien zuständig ist - als auch die Finanzierung und Abrechnung zwischen den Gebietskörperschaften und den leistungserbringenden Organisationen unter die Lupe genommen. Umfasst war der Zeitraum von 2012 bis 2015.

Aufwand zwischen 6.100 Euro und 6.600 Euro

In dieser Periode waren die Betroffenen zu einem „wesentlich größeren Teil“ in nicht-öffentlichen als in organisierten Quartieren untergebracht. Entsprechende Vereinbarungen gab es mit kirchlichen, humanitären oder privaten Einrichtungen. Dies brachte „erhebliche finanzielle Vorteile für das Land Wien mit sich“, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht.

Der Stadtrechnungshof stellte den jährlichen Aufwand der durchschnittlichen Zahl an Grundversorgungsberechtigten gegenüber: „Daraus ergab sich im Betrachtungszeitraum ein durchschnittlicher jährlicher finanzieller Aufwand je grundversorgter Person in der Höhe zwischen rund 6.100 Euro und 6.600 Euro.“

Eine Differenzierung dieses finanziellen Aufwandes hinsichtlich privater bzw. individueller und organisierter Unterbringung habe zwischen diesen beiden Gruppen einen deutlichen Unterschied gezeigt - wobei allerdings davon ausgegangen wurde, dass Personen mit besonderen Betreuungsbedarf eher in staatlicher Betreuung aufhältig waren, was die höheren Kosten zum Teil erklären könnte.

Verfahrensdauer „oft sehr lang“

„Entsprechend diesen Prämissen lagen die jährlichen finanziellen Aufwendungen des Fonds Soziales Wien je privat wohnender Person zwischen rund 4.700 Euro und etwa 5.600 Euro, während für organisiert untergebrachte Grundversorgte 8.400 und 9.600 Euro aufgewendet wurden.“ Gleichzeitig wird bekrittelt, dass der Deckungsgrad der Versorgung für die Stadt zuletzt auf knapp über 50 Prozent gesunken ist, da die Verrechnung mit dem Innenministerium nur unzureichend funktioniert, wie festgestellt wurde.

Der in der Grundversorgungsvereinbarung grundsätzlich festgelegte Kostenteilungsfaktor zwischen dem Bund und den Ländern von 6 : 4 sei zuletzt „deutlich unterschritten“ worden, heißt es. Was bei den Prüfern durchaus für Staunen sorgte. Denn der Bund wäre bei Verfahrensdauern, die länger als ein Jahr in Anspruch nehmen, sogar zu einer hundertprozentigen Zahlungsübernahme verpflichtet. Und die Dauer der Verfahren sei oft tatsächlich sehr lang, wird bemängelt. So gesehen hätte sich die Finanzierung eigentlich in Richtung Bund verschieben müssen, wie festgehalten wird.

Die Zahlungen des Ministeriums seien „nicht analog“ mit den stark angestiegenen Flüchtlingszahlen gestiegen. Auch unterschiedliche Rechtsansichten zwischen Bund und Stadt bzw. Land Wien hätten zu Mehrkosten für die Stadt geführt: „Unter Abzug der Erlöse stieg der Aufwand des Landes Wien für die Versorgung der Grundversorgungsberechtigten im Betrachtungszeitraum von 10,29 Mio. auf 31,71 Mio. Euro, also um 208,2 Prozent.“

Kontrollen ausweiten

Kontrolliert wurde auch die Kontrolle. Bei behördlichen Überprüfungen wurden so manche private Quartiere beanstandet, weil sie etwa hinsichtlich der Größe oder der sanitären Anlagen „in keiner Weise jenen Mindeststandards entsprachen, wie sie zum Beispiel für organisierte Unterkünfte vorgesehen waren“. In einigen Fällen sollen von Bewohnern auch weit überhöhte Mieten eingefordert worden sein.

Auch Meldungen über nicht mehr auffindbare Personen wurde nachgegangen - bestätigte sich der Verdacht, wurden sie aus der Grundversorgung entlassen. Der Stadtrechnungshof empfahl, die Kontrollen generell auszuweiten.

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