Leiche im Müll: 20 Jahre Haft

Der Prozess gegen vier Obdachlose, die einen Kumpanen im März 2017 zu Tode gequält und die Leiche im Müll entsorgt haben sollen, hat mit vier Schuldsprüchen geendet. Der Hauptangeklagte wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Die Geschworenen stimmten mit fünf zu drei Stimmen für Mord. Der 55-jährige Hauptangeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Seine Lebensgefährtin wurde einstimmig wegen schwerer Körperverletzung verurteilt - sie muss für drei Jahre in Haft. Bei der Beschuldigten wurde die besondere Grausamkeit der Tat erschwerend gewertet.

Der mitangeklagte Straßenmusiker muss ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung in Haft. Er erhielt zweieinhalb Jahre. Sein 17-jähriger Sohn erhielt 15 Monate wegen schwerer Körperverletzung. Die drei nahmen ihr Urteil an, jedoch gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Auch diese Sprüche sind deshalb noch nicht rechtskräftig.

Quälten 58-jährigen Obdachlosen zu Tode

Den vier Angeklagten wurde vorgeworfen, einen Obdachlosen in einem Hotelzimmer zu Tode gequält und dessen Leiche in einem Müllcontainer abgelegt zu haben. Die drei Männer - einer ein Jugendlicher - und die Frau beschuldigten sich beim Prozessauftakt am Dienstag gegenseitig. Keiner der Slowaken wollte für die tödlichen Verletzungen verantwortlich sein - mehr dazu in Leiche im Müll: Obdachloser zu Tode gequält.

Angeklagte vor Prozessbeginn

APA/Hans Punz

Die Angeklagten beschuldigten sich gegenseitig

Das Opfer war aufgrund schwerer Verletzungen an Kopf und Hals gestorben, sagte der Gerichtsmediziner, der den Toten untersucht hatte. Vermutlich erlitt das 58-jährige Opfer nach Schlägen und Tritten auf die rechte Gesichtshälfte einen Schädelbruch. Zudem wurde er so heftig gewürgt, dass auch das tödliche Auswirkungen hatte. Die Leiche wurde übel zugerichtet in einem Grazer Entsorgungsbetrieb entdeckt. Deshalb war die Beurteilung des Gerichtsmediziners aufgrund der Verletzungen durch die Müllpresse „massiv erschwert“.

Kannten sich vom gemeinsamen Campieren

Die fünf Obdachlosen kannten einander vom gemeinsamen Campieren im Türkenschanzpark in Währing. Als die Nächte zu kalt wurden, teilten sich die vier Angeklagten mit dem 58-Jährigen ein Hotelzimmer in Rudolfsheim-Fünfhaus. Dort eskalierte die Situation: „Im Zuge des Streits hat das eine gewisse Eigendynamik entwickelt“, stellte die Staatsanwältin fest. Die Angeklagten misshandelten den Mann schwer.

Am nächsten Tag lag der 58-Jährige tot im Zimmer. Die vier reinigten die Räumlichkeiten, holten Müllsäcke und entsorgten die blutige Bettwäsche sowie die Kleidung des Opfers. Die Leiche versteckten sie zunächst im Bettzeugkasten, um sie nach ein paar Stunden in einem Einkaufstrolley zu einem Recyclingcontainer für Plastikmüll zu bringen. Der Container wurde abgeholt und zu einem Entsorgungsbetrieb nach Graz gebracht. Fünf Tage später wurde der Tote entdeckt.

Mittels DNA-Spuren in der Bettwäsche konnte zunächst der Erstangeklagte ausgeforscht werden. Der Mann ist nicht nur in Österreich, sondern auch in seiner Heimat vorbestraft. Dann wurden die vier per internationalem Haftbefehl in der Slowakei festgenommen und nach Österreich ausgeliefert.