Tschetschenische Familie abgeschoben

Am Dienstag sind 31 russische Staatsangehörige nach Russland abgeschoben worden. Darunter auch die sechsköpfige tschetschenische Familie T., die zuletzt am Areal des Flughafens Wien-Schwechat angehalten wurde.

Die Familie T. war vor sechs Jahren geflüchtet, weil ein Verwandter den Präsident in Tschetschenien kritisiert hat. Nach Jahren erhielten sie einen negativen Asylbescheid. In dieser Zeit hatten sie sich aber bereits bestens integriert, die vier Kinder gingen in Wien zur Schule.

Tschetschenische Familie Schwechat

ORF

Hier verbrachte die Familie die letzten Wochen

Bleiberechtsentscheidung für diese Woche geplant

Am 21. Dezember 2017 bekamen die Eltern und die vier Kinder Mandatsbescheide, dass sie sich binnen drei Tagen bei der Betreuungsstelle Schwechat einzufinden hätten und dort bis zur Rückreise bleiben müssten. Am 2. Jänner wurden sie aus der Wohnanlage der Volkshilfe in Wien-Floridsdorf nach Schwechat gebracht, am 3. Jänner fand eine Beweisaufnahme statt, bei der der Familie dann mitgeteilt wurde, dass die Anträge abgewiesen werden.

Der Antrag auf humanitäres Bleiberecht sollte diese Woche entschieden werden, bei der Diakonie vermutet man, die FPÖ wolle besondere Härte demonstrieren. Christoph Riedl von der Diakonie: „Vor einigen Jahren wären noch genau solche Fälle die gewesen, wo man gesagt hat: Dafür haben wir Bleiberechtsregelungen. Menschen, die sich besonders bemüht, die sich besonders gut integriert haben. Die auch ein Beispiel für andere sein können, brauchen wir in diesem Land.“ Damit stimmten auch zahlreiche Österreicher überein, mehr als 3.000 haben eine Petition gegen die Abschiebung unterzeichnet

Kritik von Vassilakou

Die Grüne Wiener Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou zeigte sich in einem Facebook-Video empört über die Abschiebung der tschetschenischen Familie mit vier Kindern. Diesen soll ermöglicht werden, dass sie das Schuljahr in Österreich abschließen, forderte die Wiener Vizebürgermeisterin. FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus sagt dazu, wer keinen Asylgrund hat, muss das Land verlassen.

Das Bleiberechtsverfahren hat keine aufschiebende Wirkung. Betroffen von der Abschiebung war auch Junadi Sugaipov. Er ist Taekwondo-Staatsmeister und Trainer in Bad Hofgastein in Salzburg, der sich in der Deradikalisierungsarbeit engagiert - mehr dazu in Taekwondo-Meister wurde abgeschoben (salzburg.ORF.at).

Porträt einer tschetschenischen Familie

Familie Tikaev ist in einem Container beim Flughafen im Bezirk Bruck an der Leitha (NÖ) untergebracht. Sie musste Wien nach Ablehnung ihres Asylantrags verlassen.

62 Prozent der Fälle enden mit negativem Bescheid

An der Charteroperation beteiligte sich auch Deutschland, womit insgesamt 35 Personen an die Behörden in Moskau übergeben wurden - 31 davon aus Österreich. Begleitet wurde der Flug von Menschenrechtsbeobachtern, einer Ärztin sowie einem Dolmetscher. Laut der Aussendung des Innenministeriums handelt es sich für Österreich um die erste Charteroperation nach Russland in diesem Jahr. 2017 haben insgesamt 621 Personen aus der Russischen Föderation das Bundesgebiet freiwillig oder zwangsweise verlassen.

Das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) hat 2017 bei Staatsangehörigen der Russischen Föderation in 62 Prozent der Fälle eine negative Entscheidung und in 29 Prozent eine schutzgewährende Entscheidung (Asyl, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) getroffen, hieß es weiters. Die verbleibenden neun Prozent entfallen auf sonstige Entscheidungen.

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