Mildes Urteil nach wilder Verfolgungsjagd

18 Monate teilbedingte Haft hat ein heute 19-Jähriger ausgefasst, der sich im Vorjahr eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei durch mehrere Wiener Bezirke geliefert hat. Er war wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung angeklagt.

120 km/h im Ortsgebiet, mehrere rote Ampeln ignoriert, mehrfaches Fahren gegen die Einbahn: Das alles ohne Führerschein, in einem nicht zugelassenen Auto, auf dem gestohlene Kennzeichen montiert waren. In der Nacht auf den 14. September des Vorjahres hatte der Angeklagte scheinbar allen Grund, sich einer Verkehrskontrolle der Polizei am Hernalser Gürtel zu entziehen. Er bog ab, gab Gas und versuchte, zu entkommen.

Doch die Polizisten nahmen quer durch den achten, 16. und 15. Bezirk die Verfolgung auf. Durch die Gablenzgasse ging es laut Polizei entgegen der Einbahn. Lenker drängten sich mit ihren Autos an den Rand und vermieden so Unfälle, Fußgänger mussten zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden - mehr dazu in Verfolgungsjagd: Polizisten verletzt. In einer Sackgasse in Rudolfsheim-Fünfhaus war schließlich Endstation.

Drogentherapie und teilbedingte Haft

„Das ist so ein Glück, dass nix passiert ist. Sie wissen wahrscheinlich nicht einmal, was Sie für ein Glück hatten“, sagte Richterin Beate Matschnig nun im Prozess. Er sei „in Panik“ gewesen, machte der Angeklagte, der äußerlich einem frühreifen Firmling gleichsah, vor Gericht geltend. „Es war alles so schnell“, bemerkte er. „Sie waren so schnell“, korrigierte ihn die Richterin.

Aufgrund der geständigen Verantwortung kam der Angeklagte mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe davon. Vier Monate wurden unbedingt ausgesprochen, die restlichen 14 Monate sah ihm der Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Zudem muss sich der nicht lenkerberechtigte Raser einer Therapie unterziehen, um von seiner Drogensucht loszukommen. Auch Bewährungshilfe wurde angeordnet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.