Wiener Mindestsicherung startet

In Wien ist am Donnerstag die neue Regelung der Mindestsicherung in Kraft getreten. Die rot-grüne Stadtregierung hat sie im November des Vorjahres beschlossen. Die Regelung könnte aber bald „evaluiert werden“.

Ende November wurde die neue Regelung der Mindestsicherung im Landtag beschlossen. Ob sie lange Bestand hat, lässt der neue Vorsitzende der Wiener SPÖ, Michael Ludwig, offen: „Ich bin der Meinung, man sollte nach einer gewissen Zeit evaluieren, welche Auswirkungen dieser Beschluss im Landtag gehabt hat.“ Man wolle zwar die Tradition als soziale Stadt fortsetzen, „aber das immer auch unter einem wirtschaftlichen, budgetären Rahmen sehen“ - mehr dazu in Ludwig will Mindestsicherung evaluieren.

Neue Mindestsicherung in Kraft

Seit Donnerstag gilt das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz. Eine Wartefrist gibt es darin nicht.

Abwärtstrend bei Beziehern

Die Zahl der Mindestsicherungsbezieher ist in Wien zuletzt zurückgegangen. So gab es im Dezember 2017 exakt 131.415 Empfänger - ein Rückgang von 3,5 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat 2016 (136.174), wie Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) bekanntgab. Der Allzeithöchstwert wurde im März 2017 mit 152.409 Beziehern verzeichnet.

Das neue Mindestsicherungsgesetz in Wien tritt mit 1. Februar in Kraft. Statt Kürzungen oder Deckelungen setzt die Stadt auf teils strengere Voraussetzungen für einen Bezug bzw. auf raschere Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Künftig wird etwa die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium.

Mehr Pflichten für Bezieher

Monatelang rang die Wiener Stadtregierung im Vorjahr um eine Lösung für die Mindestsicherung - ohne Deckelungen und Kürzungen. SPÖ und Grüne sprachen von einem Paket, das mit Programmen zur Integration in den Arbeitsmarkt, aber auch mit klaren Rechten und Pflichten gefüllt ist: Wer nun etwa ein Angebot für eine Beschäftigung oder einen Kurs ablehnt, den erwarten Sanktionen wie etwa Kürzung der Mindestsicherung. Die Obergrenze liegt nach der Inflationsanpassung bei 863 Euro.

In Niederösterreich etwa erhält man maximal 572,50 Euro, wenn man nicht zumindest fünf der letzten sechs Jahre in Österreich war. In Oberösterreich erhalten zeitlich befristete Asylberechtigte in Summe 520 Euro - mehr dazu in Neue Mindestsicherung im Landtag fixiert.

NEOS für dreimonatige Wartefrist

Bettina Emmerling, Sozialsprecherin der NEOS, sieht eine dreimonatige Wartefrist als „einziges Instrument, das erstens kurzfristig wirkt und zweitens dabei hilft, die Kosten und Lasten fair auf Österreich zu verteilen“. Von SPÖ-Obmann Ludwig wird daher eine rasche Umsetzung der Wartefrist gefordert.

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