Zelle angezündet: Zwölf Jahre Haft

Zu zwölf Jahren Haft ist am Donnerstag am Landesgericht ein 34-jähriger Algerier verurteilt worden, der im Oktober 2016 seine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt angezündet hatte. Die Mehrheit der Geschworenen sah keinen Mordversuch.

Der Angeklagte wurde wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und Nötigung schuldig erkannt. Dagegen verwarfen die Geschworenen den inkriminierten versuchten Mord. Lediglich vier der acht Laienrichter nahmen an, dass der Mann bewusst den Tod seiner drei Zellengenossen mit in Kauf genommen hatte, als er seine Matratze anzündete.

Mit einem gezückten Buttermesser hinderte er laut Anklage die Mitgefangenen am Betätigen des im Haftraum angebrachten Alarmknopfs. Bei Stimmengleichheit war zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass kein Tötungsvorsatz gegeben war.

Zelle Brand

ORF

Die Zelle nach dem Brand

Richterin: „Jedes Bedauern gefehlt“

An sich sieht das Strafgesetzbuch für Brandstiftung maximal zehn Jahre Haft vor. Da der Algerier mehrere einschlägige Vorstrafen aufweist und im Tatzeitpunkt eine Probezeit offen war, erhöhte sich für den Rückfallstäter der Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre. Das Gericht orientierte sich bei der Strafzumessung bewusst an dieser Obergrenze, wie die vorsitzende Richterin Martina Krainz betonte.

„Ihnen hat es einfach in der Zelle nicht gefallen. Und dann veranstalten Sie so ein Spektakel, wo beinahe drei Menschen gestorben wären“, beschied Krainz in der Urteilsbegründung dem Asylwerber, der sich seinen eigenen Angaben zufolge seit 13 Jahren illegal und unter Verwendung verschiedener Aliasnamen in Europa aufhält.

Neben dem getrübten Vorleben bewertete das Schwurgericht auch die nach außen hin weitgehend emotions- und empathielose Verantwortung des Angeklagten als straferschwerend. „Jede Reue, jedes Bedauern hat gefehlt“, stellte Richterin Krainz fest. „Ich habe nur die Wahrheit gesagt“, entgegnete darauf der Algerier. Er habe niemanden verletzen wollen, sagte der Angeklagte im Prozess: „Ich wollte nichts Böses.“ - mehr dazu in Zelle angezündet: Prozess wird fortgesetzt.

Häftling zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Weil er seine Zelle angezündet hat, wurde ein Häftling zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Drei Zellengenossen starben fast dabei.

Haftstrafen in Griechenland und Italien

Der Angeklagte ist in Griechenland, Italien und in Österreich nach strafrechtlichen Verurteilungen bereits im Gefängnis gesessen. Am 4. Dezember 2013 wurde er aus einer heimischen Justizanstalt entlassen. Acht Tage später wurde er wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz wieder eingesperrt.

Bis zum März 2014 befand er sich dann in Haft. Sechs Wochen später klickten neuerlich die Handschellen. Als er Anfang August 2014 auf freien Fuß gesetzt wurde, versuchte der Algerier in Finnland sein Glück, wurde dort jedoch von der Polizei aufgegriffen und - der Gesetzeslage entsprechend - nach Österreich abgeschoben, wo er zuerst um Asyl angesucht hatte.

Als er von Wien nach Algerien abgeschoben werden sollte, randalierte der Mann in seiner Zelle im Polizeilichen Anhaltezentrum (PAZ), indem er unter anderem einen Fernseher zertrümmerte. Weil er als gefährlich eingestuft wurde, wurde er in die Justizanstalt Josefstadt verlegt, wo er wenig später das prozessgegenständliche Feuer legte.

Ersturteil ausgesetzt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, obwohl der 34-Jährige seine Strafe zunächst akzeptierte. Während ihm der Dolmetsch die Rechtsbelehrung erteilte, fiel der Algerier diesem ins Wort: „Nein, ich will gar nix. Ich nehme das Urteil an.“ Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Verteidiger ließ er sich dann doch zu einer dreitätigen Bedenkzeit überreden. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

In einem ersten Verfahren hatten die Berufsrichter im August das Urteil ausgesetzt. Die Hauptfrage, ob der Angeklagte mit Tötungsvorsatz gehandelt hatte, beantworteten vier der acht Laienrichter nach mehrstündiger Beratung mit Ja, während sie von vier Geschworenen verneint wurde - mehr dazu in Prozess nach Zellenbrand: Urteil ausgesetzt.