Prominente bei Pyramidenspiel geschädigt

Am Landesgericht Wien sind zwei Frauen wegen eines Pyramidenspiels zu bedingten Strafen verurteilt worden. Unter den Geschädigten waren auch ein Ex-Staatssekretär und eine Sängerin. Mehr als 300.000 Euro wurden erbeutet.

Die Ex-Frau eines Döblinger Facharztes erhielt 20 Monate bedingt, eine ehemalige Eventmanagerin zehn Monate bedingt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig. Die Arztgattin hatte 2006 in Deutschland ein Spiel kennengelernt, das vor allem „bessere Kreise“ ansprach. Wer 10.000 Euro einzahlte, durfte - so zumindest die Versprechungen - binnen kürzester Zeit mit der Auszahlung des achtfachen Betrags rechnen.

Erforderlich dafür war allerdings, möglichst zahlreich und vor allem rasch weitere Teilnehmer zu gewinnen, die ans untere Ende der Pyramide eintraten. Nur bei stetem Nachschub konnten sich die vorrückenden Mitspieler Chancen auf eine wundersame Geldvermehrung ausrechnen.

Ex-Staatssekretär und Sängerin dabei

Die Wienerin übernahm die Regeln und gründete in Österreich einen „Ableger“, wobei ihre im Eventbereich tätige Bekannte, die 2009 einstieg, eine wesentliche Hilfe war. Diese kannte aus ihrem beruflichen Umfeld zahlreiche Prominente, die sich zum Mitmachen überreden ließen und vor allem über die entsprechenden Mittel verfügten.

Laut Anklage machten die beiden Frauen den Geschädigten - darunter ein Ex-Staatssekretär, eine Milliardärswitwe und eine bekannte Sängerin - vor, das Spiel sei legal und funktioniere „wie eine verkehrte Pyramide“, wie der Staatsanwalt erklärte. Als das Ganze 2010 ins Stocken geriet, setzten die Angeklagten Täuschungshandlungen, indem sie der Spielgemeinschaft bei Zusammentreffen in Nobellokalen vermeintliche Gewinner und - in Wahrheit manipulierte - Charts präsentierten, die den Betroffenen suggerierten, sie hätten es bald an die Spitze geschafft.

Die Angeklagten bekannten sich schuldig, machten abgesehen davon aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Anklage zufolge hatten sie insgesamt 42 Personen zum Mitspielen veranlasst, bei 29 wurde der Tatbestand des schweren Betrugs erfüllt. Der Hauptangeklagten war ein Schaden von knapp unter 300.000 Euro nachzuweisen, der mittlerweile pensionierten Eventmanagerin ein Betrag von etwas unter 50.000 Euro.

Anwalt: Gier nach satten Gewinnen

„Betrug ist nicht Betrug, und Pyramidenspiel ist eine ganz eigene Kategorie“, gab der Verteidiger der Hauptangeklagten zu bedenken. Die Geschädigten - „eine illustre Mischung aus Schauspielern, Politikern und Witwen“ - hätte Gier nach satten Gewinnen angetrieben, sagte Werner. Dem pflichtete der Rechtsbeistand der Zweitbeschuldigten bei. Die Opfer im gegenständlichen Fall wären nicht betagte Frauen, die man mit miesem Schwindel wie etwa dem „Neffen-Trick“ um ihr letztes Erspartes gebracht hätte.