Ermittlungen gegen Hartmann nicht zu Ende

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Matthias Hartmann weiter wegen möglicher Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Gegen den Ex-Burgtheater-Direktor gibt es auch Kritik seiner früheren Belegschaft.

Ein Teil der Burgtheater-Belegschaft hatte am Samstag in einem offenen Brief eine „Atmosphäre der Angst und Verunsicherung“ unter Hartmann beklagt - mehr dazu in „MeToo“: Vorwürfe und Angst am Burgtheater.

Der frühere Burgtheater-Direktor sprach in einer Reaktion von einer „geschickt gesteuerten“ juristischen Aktion, die dazu dienen solle, seine Entlassung zu rechtfertigen - mehr dazu in Burgtheater: Hartmann sieht „gezielten Angriff“.

Matthias Hartmann 2016 bei Probearbeiten in Salzburg

APA/Barbara Gindl

Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Matthias Hartmann sind noch nicht abgeschlossen

Vorwurf von Beeinträchtigung noch offen

Im Zuge der Vorwürfe hatte die „Rheinische Post“ berichtet, dass „all die Vorwürfe, die man in Wien gegen ihn erhoben hatte und die sich auf seine Geschäftsführung bezogen, null und nichtig“ seien. „Vor Gericht wurde Hartmann am 25. Januar in allen Punkten entlastet. Damit sind die Gründe für seine Entlassung nicht mehr gültig“, hieß es in dem Artikel.

Was hinter dem angeblichen Gerichtstermin am 25. Jänner stecken könnte, war auf APA-Nachfrage weder für die WKStA noch für das Arbeitsgericht Wien nachvollziehbar. Am 1. Dezember war bekannt geworden, dass die WKStA ihre Ermittlungen bezüglich der Hartmann zur Last gelegten Vorsatzdelikte eingestellt hat. Demnach wird Hartmann nicht mehr weiter wegen der Vorwürfe der unvertretbaren Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände bzw. der Untreue verfolgt.

Nicht eingestellt wurde dagegen der Vorwurf der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Doch selbst wenn auch diese Ermittlungen der WKStA eingestellt werden sollten, wäre es nicht zutreffend, dass damit die „Gründe für seine Entlassung nicht mehr gültig“ sind. Die Rechtmäßigkeit der Entlassung zu klären ist Aufgabe des Arbeitsgerichts - dort war das entsprechende Zivilverfahren zwischen Burgtheater und Hartmann seit 2014 ruhend und kann nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen von einer der Parteien fortgesetzt werden.

Unterzeichner: Kein juristisches Manöver

Hartmann hatte zu den Vorwürfen von einer „geschickt gesteuerten“ juristischen Aktion gesprochen, die dazu dienen solle, seine Entlassung zu rechtfertigen. Gegen diese „vollkommen falsche Unterstellung“ wehrten sich einige der Unterzeichner bereits am Wochenende. „Der Brief stammt ausschließlich von den UnterzeichnerInnen, viele von ihnen haben bis zuletzt konkrete Formulierungen eingebracht“, so Anwältin Maria Windhager, die einige der Unterzeichner medienrechtlich beraten hat.

Hartmann will nach seiner fristlosen Kündigung Ansprüche durchsetzen. Gleichzeitig erhofft sich das Burgtheater eine Schadenersatzzahlung von Hartmann bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

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