Zu aggressive Werbung für Maturareisen

Der Maturareise-Veranstalter DocLX ist zur Unterlassung seiner aggressiven Werbe- bzw. Geschäftspraktiken verurteilt worden. Das Gericht kam u.a. zu der Auffassung, dass der Anbieter Druck ausübe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien erging nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. „Das von Maturareisen angesprochene Publikum ist in geschäftlichen Entscheidungen noch recht unerfahren und daher besonders schutzwürdig. Bei diesen jungen Menschen einen solchen Gruppendruck zu erzeugen und auszunutzen ist unseres Erachtens unlauter“, Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, am Mittwoch in einer Aussendung.

„Hartnäckige und intensive“ Werbung

Das Handelsgericht schloss sich dieser Auffassung an: Laut Gericht bewirbt die DocLX Travel Events GmbH ihre Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung zu bewegen. Dabei gehe das Unternehmen äußerst hartnäckig vor, wende sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse via soziale Netzwerke.

Durch hartnäckiges und intensives Anschreiben z. B. über WhatsApp erzeuge der Reiseveranstalter einen Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen. Er stelle auch Zusagen wie Boni und die Übernahme von Stornokosten in Aussicht, die er nicht einhalte.

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