Schmiergeld bei OeNB-Tochter: Strafen geringer

Am Straflandesgericht wurde am Montag der Prozess gegen ehemalige Manager der Nationalbank-Tochter OeBS wiederholt. Es ging um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen. Die Strafen fielen geringer aus und wurden nur bedingt verhängt.

Das Urteil bei der Wiederholung des Prozesses: fünf bedingte Freiheitsstrafen zwischen 18 und 21 Monaten. Alle Angeklagten waren geständig. Verurteilt wurden sie, weil sie jahrelang den Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien Schmiergeld zahlten, um zu Aufträgen zur Banknoten- und Münzenherstellung zu kommen. Persönliche Bereicherung wurde ihnen nicht vorgeworfen, sondern Untreue und Bestechung.

Überhöhte Preise vereinbart

Vereinbart wurden mit den jeweiligen Zentralbank-Vertretern überhöhte Preise, 20 Prozent davon flossen als Kick-back zurück. In Aserbaidschan gebe es bis heute offenbar kein Interesse an einer Aufklärung, die Betroffenen seien immer noch im Amt, stellte der Richter fest. Die Syrien betreffenden Fakten wurden für weitere Ermittlungen ausgeschieden.

Konkret wurden die früheren Geschäftsführer der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS), Michael Wolf und Johannes Miller, zu je 18 Monaten Haft verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer der Münze Österreich, Kurt Meyer, erhielt 21 Monate Haft, ebenso ein früherer Vertriebsmitarbeiter. Eine frühere Vertriebsmitarbeiterin erhielt 18 Monate Haft. Alle Freiheitsstrafen wurden mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt ausgesprochen.

OGH hatte erstes Urteil aufgehoben

Damit fielen die Strafen niedriger aus als im ersten Rechtsgang, wo Meyer und der Vertriebsmitarbeiter noch teilweise unbedingte Haftstrafen ausgefasst hatten. Das erstinstanzliche Urteil war vom Obersten Gerichtshof (OGH) teilweise aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet worden. Die Freisprüche für Ex-OeBS-Aufsichtsratschef, den Ex-Vizegouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Wolfgang Duchatczek, und einen ehemaligen OeBS-Mitarbeiter hat der OGH bestätigt - mehr dazu in OeBS-Prozess: Sieben Schuldsprüche.

Der Staatsanwalt ließ in seinem Plädoyer vor dem Urteil aufhorchen: Er könne sich nicht vorstellen, dass die hier Sitzenden sich das Ganze ausgedacht hätten, ohne dass irgendein Verantwortlicher davon wüsste. Es gebe dafür aber keine Beweise, das müsse man in einem Rechtsstaat akzeptieren.

Lange Verfahrensdauer strafmildernd

In der Begründung des Richters für die geringere Strafhöhe hieß es, sie hätten sich sonst nichts zuschulden kommen lassen, außerdem wirke die lange Verfahrensdauer strafmindernd. Das erstinstanzliche Urteil war im Oktober 2014 gefällt worden. Trotzdem habe der Schöffensenat - schon wegen des Millionenschadens - über der Mindeststrafe von einem Jahr bleiben müssen.

Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen zwei Anwälte, die die Zahlungen unter anderem über eine panamaische Firma abwickelten, wurde ausgeschieden und auf Mai vertagt. Hier soll noch eine Zeugin gehört werden.