Zwei Jahre Haft für Ex-Polizist

Am Wiener Landesgericht ist ein früherer ranghoher Wiener Polizist wegen versuchter Nötigung und versuchter Bestechung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Urteile gegen ihn und zwei Mitangeklagte sind nicht rechtskräftig.

Der ranghohe Polizeibeamte musste vor einigen Jahren den Dienst quittieren, nachdem er etwa in einem spektakulären Mordverfahren eine wesentliche Zeugenaussage nicht an die Justiz weitergegeben hatte und einem Unterwelt-König mit Freundschaftsdiensten behilflich war. In weiterer Folge beteiligte er sich an einem Bauprojekt, dürfte dabei aber mehrere 100.000 Euro an einen Bauunternehmer aus Serbien verloren haben.

Über einen Mann, der mit einer von einem Privatsender ausgestrahlten TV-Serie vorübergehende Bekanntheit erlangt hatte, kam der Ex-Polizist in Kontakt zu einem gebürtigen Serben. Letzterer soll behauptet haben, er sei mit einem serbischen General verwandt und könne so dafür sorgen, dass der Bauunternehmer in seiner Heimat festgenommen und so lange eingesperrt wird, bis er dem Ex-Polizisten und dem zweiten Mann - diesem soll er 440.000 Euro abgeknöpft haben - ihre Geldbeträge zurückbezahlt.

Ex-Polizist: „Purer Schwachsinn“

Der Ex-Polizist, der sich gemeinsam mit dem aus dem Privatfernsehen bekannten Mann und dem gebürtigen Serben vor Gericht verantworten musste, bestritt vehement, etwas Unredliches getan zu haben. „Ich hab’ nicht gewusst, was die vorhaben. Das kann ich beschwören“, meinte er am Ende der Verhandlung. Die Idee des Serben sei „purer Schwachsinn“ gewesen: „Das kann nie funktionieren.“ Deswegen hätte er sich nicht drauf eingelassen.

Zum Verhängnis wurden ihm und den beiden anderen Angeklagten jedoch die Angaben des C-Prominenten, die dieser bei seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zu Protokoll gegeben hatte. Darin belastete er nicht nur sich selbst, sondern auch die Mitangeklagten. Insofern lösten die Schlussworte des vormaligen TV-Protagonisten bei der vorsitzenden Richterin Verwunderung aus, indem er feststellte: „I waaß no immer net, wos i hier tu. I waaß, i red vü. Aber i maan’s nie bös’.“

Drei Schuldsprüche nicht rechtskräftig

Obwohl das inkriminierte Vorhaben nie auch nur ansatzweise umgesetzt wurde, sprach der Schöffensenat alle drei Angeklagten wegen versuchter Bestechung, versuchter Freiheitsentziehung und versuchter Nötigung schuldig. Der bereits mehrfach vorbestrafte Serbe erhielt zwei Jahre unbedingt, der bisher unbescholtene TV-Protagonist 18 Monate auf Bewährung. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.