Attacken in U-Bahn: Sieben Jahre Haft

Weil er im vergangenen Sommer zehn Personen in Wiener U-Bahn-Stationen attackierte und einige davon schwer verletzte, muss ein 55-Jähriger sieben Jahre in Haft. Zudem wurde er in eine Anstalt eingewiesen.

Der bereits 15 Mal vorbestrafte Täter wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Darüberhinaus wies das Gericht den Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Einem Gutachten des Gerichtspsychiaters Peter Hoffman zufolge leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie, die möglicherweise auf den jahrzehntelangen Konsum von harten Drogen zurückzuführen ist.

Hoffman stufte den Mann zwar grundsätzlich als zurechnungs- und damit auch schuldfähig ein. Er bezeichnete ihn aber als derart gefährlich, dass ohne entsprechende Behandlung nach seiner Entlassung weiterhin mit Straftaten mit schweren Folgen gerechnet werden muss. Im Maßnahmenvollzug sind haftbegleitende Therapien gesetzlich vorgeschrieben.

U-Bahn-Station Vorgartenstraße

ORF

Station der Wiener U-Bahn

Fußtritte, Ohrfeigen und Faustschläge

Am 19. August attackierte der 55-Jährige in einer U-Bahn-Station erstmals Fahrgäste, indem er einem Mann und einer Frau ohne ersichtlichen Grund Fußtritte versetzte. Am 22. August verabreichte er einem Mädchen, das auf dem Bahnsteig auf die U-Bahn wartete, Schläge und Tritte. Die Schülerin erlitt einen Nasenbeinbruch. Sekunden später, nachdem die U-Bahn eingefahren war, ohrfeigte er einen Mann, der die Garnitur verließ.

Am 24. August trat der Täter in der Station Karlsplatz auf einer Rolltreppe einer 68-Jährigen mit voller Wucht in den Rücken. Die Frau stürzte und fiel mehrere Meter die Rolltreppe hinab. Sie erlitt schwere Verletzungen. Am 25. August schlug er auf weitere fünf Personen ein. Einer Frau riss dabei das Trommelfell, ein Mann ging nach einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden. Am selben Tag konnte der 55-Jährige festgenommen werden. Alle Opfer erkannten im Angeklagten den Täter wieder. Auch Bilder aus Überwachungskameras belasteten den Mann.

Vor Gewalttaten um Aufnahme ins Spital gebettelt

Wie Verteidigerin Sonja Scheed betonte, hatte sich der Mann vor der Gewalt-Serie in ein psychiatrisches Krankenhaus begeben: „Er hat gebettelt, dass er aufgenommen wird. Er hat nämlich befürchtet, dass etwas passiert.“ Der Verlust seiner Unterkunft hätte ihn zu den angeklagten Taten „getrieben“, so der Mann: „Ich habe meine Wut und meine Aggression wochenlang zurückhalten können. Aber an manchen Stellen ist es mir nicht mehr gelungen.“ Das Spital, das er aufgesucht hatte, musste er nach einem Tag wieder verlassen, weil er in seinem Zimmer verbotenerweise geraucht hat.

2004 hätten sich Stimmen in seinem Kopf eingestellt, sagte der Angeklagte. Er bekäme „ziemlich intellektuelle Sachen“ zu hören, „wo ich ziemlich erstaunt bin, was da so aus meinem Unterbewusstsein kommt“.

Nicht die erste Haftstrafe

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Nach Rücksprache mit Verteidigerin Sonja Scheed akzeptierte der Mann die Entscheidung, Staatsanwalt Bernhard Mascha verzichtete auf Rechtsmittel. Der Angeklagte war nach einer Verurteilung zu einer längeren Freiheitsstrafe bis 2014 im Maßnahmenvollzug untergebracht. Dann wurde er bedingt entlassen. Die Entlassung auf Probe wurde nicht widerrufen, obwohl er danach zwei Mal wegen kleinerer Vergehen wieder gerichtlich abgeurteilt wurde.