Elf Jahre Haft für tödlichen Faustschlag

Weil sich ein Passant über ihn lustig gemacht hatte, hat ein 29-jähriger Wiener im August 2017 zugeschlagen. Das Opfer starb nach der Tat, der Mann wurde am Freitag dafür zu elf Jahren Haft verurteilt.

Es war bereits nach 22.00 Uhr, als sich der 29-Jährige am Bahnhofsvorplatz am Praterstern mit nacktem Oberkörper präsentierte und zudem mit machohaften Gesten seine Männlichkeit zur Schau gestellt haben soll. Auf eine abfällige Bemerkung eines 38-jährigen Passanten hin, der das im Vorbeigehen mitbekam, sah der siebenfach Vorbestrafte rot.

Auf dem Asphalt aufgeschlagen

Er wollte auf den Mann, den er nie zuvor gesehen hatte, losgehen, konnte aber von seinen Begleitern, in deren Gesellschaft er seit 18.00 Uhr Alkohol konsumiert hatte, zunächst zurückgehalten werden. Nach einem neuerlichen verbalen Scharmützel mit dem 38-Jährigen brannten jedoch beim 29-Jährigen endgültig die Sicherungen durch.

Er versetzte dem zweifachen Vater einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht. Der 38-Jährige fiel wie ein Stück Holz um. „Man hat direkt gehört, wie er am Asphalt aufgeklatscht ist“, berichtete ein Geldbote, der zufällig Zeuge des Geschehens wurde, in der Gerichtsverhandlung. Zwei Polizisten, die die Szene ebenfalls direkt mitbekommen hatten, verständigten die Rettung und nahmen den Täter fest.

An Hirninfarkt verstorben

Der lebensgefährlich Verletzte kam mit einem Schädelbasisbruch, Hirnquetschungen und einem Schädel-Hirn-Trauma ins Spital. Er wurde wochenlang auf der Intensivstation behandelt. Ihm musste unter anderem eine Hirnsonde eingesetzt werden, um den zunehmenden Hirndruck auszugleichen. Der Patient wurde auch künstlich beatmet. Neuerliche Blutungen machten zwei weitere Operationen erforderlich. Schließlich starb der Mann am 4. Oktober an einem Hirninfarkt. Laut Gutachter war eindeutig der Faustschlag kausal für den Todeseintritt.

Angeklagter meldete Berufung an

Die vom Angeklagten behauptete Notwehrsituation - er verantwortete sich damit, der 38-Jährige wäre mit einer erhobenen Glasflasche auf ihn losgegangen, er hätte ihn mit der Faust bloß von sich stoßen wollen - wertete der Schöffensenat als Schutzbehauptung. Der Mann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Bei einer Strafdrohung von einem bis zu 15 Jahren brauche es aus generalpräventiven Gründen eine empfindliche Freiheitsstrafe, betonte Richter Stefan Renner: „Ich glaube Ihnen schon, dass Sie nicht damit gerechnet haben, dass der stirbt. Aber Sie müssen die Folgen tragen, auch wenn der Tod nicht vorsätzlich war. Es muss der Öffentlichkeit gezeigt werden, dass Gewaltdelikte nicht toleriert werden.“

Der Angeklagte - von seinen sieben Vorstrafen resultieren vier aus Körperverletzungen - war erst sechs Monate vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Das Ausmaß der über ihn verhängten Strafe dürfte ihn völlig überrascht haben. Während der Urteilsverkündung taumelte er nach hinten und begann dann lautlos zu weinen. Der 29-Jährige meldete schließlich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Trauerschmerzensgeld zugesprochen

In einer kurzen Verhandlungspause hatte der Angeklagte direkt das Wort an die im Zuschauerraum sitzenden Angehörigen des Verstorbenen gerichtet. „Ich schwöre Ihnen, ich wollte das nicht! Es war nicht meine Absicht,“ versicherte er dem Vater, der Schwester und dem Schwager.

Der Tod des Mannes machte zwei Mädchen im Alter von 16 und sechs Jahren zu Halbwaisen. Der Vater des Toten, der mit ihm im selben Haushalt gelebt hatte, und die jüngere Tochter bekamen ein Trauerschmerzensgeld von jeweils 5.000 Euro zugesprochen. Mit ihren darüber hinausgehenden Ansprüchen wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen.