Messerattacke: Behörden prüfen Fehler

Der 23-jährige Afghane, der bei einer Messerattacke vier Personen schwerverletzt haben soll, war bereits in Haft und hätte abgeschoben werden können. Fehlende Kommunikation der Behörden dürfte das verhindert haben.

Der Mann fasste bereits 2016 drei Monate bedingte Haft aus. Im Vorjahr verbüßte er dann bis 8. Dezember 2017 eine Haftstrafe wegen Drogenhandels, zuerst war er in Untersuchungshaft in der Justizanstalt (JA) Josefstadt, dann wurde er nach Klagenfurt überstellt - weil in der JA Josefstadt nicht genug Platz war. In Klagenfurt wurde er dann auch entlassen - mehr dazu in Messerstiche: 23-Jähriger wollte ausreisen.

Offenbar Fehler in Ablaufkette

Hier wird der Fall unklar. Laut Innenministerium hatte der 23-Jährige einen negativen Asylbescheid. In solchen Fällen wird die Justiz verständigt, dass eine sogenannte Anschlusshaft, zum Beispiel für eine Abschiebung, geplant ist. Diese Information kommt vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Das wird dann auch verständigt, wenn der Entlassungstermin feststeht und der freigelassene Häftling wird etwa in ein Anhaltezentrum überstellt oder direkt den Beamten des Fremdenwesens übergeben.

Irgendwo in dieser Kette dürfte ein Fehler passiert sein, laut Justiz aber nicht auf ihrer Seite: „Wenn es eine Festnahmeanordnung oder einen Schubhaftbescheid zu einer Person gibt, die im Strafvollzug angehalten wird und zur Entlassung ansteht, dann werden natürlich die Behörden von uns in Kenntnis gesetzt“, so Peter Hofkirchner, Sprecher der Justizanstalt Josefstadt gegenüber „Wien heute“. Dazu muss die Justizanstalt aber über das fremdenpolizeiliche Interesse informiert sein: „Weder bei uns in der JA Josefstadt oder in Klagenfurt war ein derartiges Ersuchen archiviert oder aufliegend.“

Beim Innenministerium und beim BFA wollte man den konkreten Fall nicht kommentieren. Derzeit werde er im Bundesamt für Fremdenwesen ganz genau geprüft. Ergebnisse sollen nächste Woche vorliegen.

Polizei weist Verantwortung von sich

Seit seiner Haft habe er sich eigenen Angaben zufolge in „szenetypischen Gegenden“ aufgehalten, sagte Polizeisprecher Harald Sörös am Samstag. Die Polizei weist jeglich Verantwortung von sich. Sie habe weder Einfluss auf eine Haftentlassung noch auf ein Asylverfahren, erklärte Sörös nach Kritik an der Polizei, die offenbar nicht wusste, wo sich der Afghane aufhielt. Eine Haftentlassung ist Angelegenheit der Justiz, für Asylverfahren ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig.

Polizeipräsident Gerhard Pürstl hatte noch am Donnerstagabend - ehe die Strafhaft bekannt wurde - öffentlich erklärt, der Mann habe von 2016 bis zu seiner Festnahme nach den Messer-Attacken als U-Boot gelebt. Behördenintern räumt man eine „schiefe Optik“ ein. „Der Präsident hat zu diesem Zeitpunkt nichts von der Strafhaft gewusst“, sagte ein Beamter, der nicht namentlich zitiert sein will, zur APA.

In Justizanstalt überstellt

Der 23-Jährige hat am Mittwoch in der Praterstraße zunächst ein Ehepaar und dessen Tochter durch Messerstiche lebensbedrohende Verletzungen zugefügt und kurz danach auf dem Praterstern einen Landsmann attackiert. Den hatte der 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommene Asylwerber für seine Drogensucht verantwortlich gemacht - mehr dazu in 23-Jähriger gesteht Messerattacken.

Der 23-Jährige ist am Freitagabend in eine Justizanstalt überstellt worden. Im Verlauf des Wochenendes wird über Verhängung der U-Haft entschieden.

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