Wiener Arzt wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Ein Allgemeinmediziner, der 2016 mit der Ankündigung für Schlagzeilen gesorgt hatte, er wolle „keine Asylanten behandeln“, steht am kommenden Mittwoch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht.

Inkriminiert sind Postings auf seinem Facebook-Account, die der Arzt zwischen Oktober 2015 und Jänner 2016 abgesetzt haben soll. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erfüllen die Eintragungen den Tatbestand des Paragrafen 3g Verbotsgesetz, weil der Arzt damit den Nationalsozialismus gut geheißen haben soll.

Antisemitische Texte und Videos geteilt

Laut Anklage teilte er wiederholt Texte und Videos mit antisemitischen, rechtslastigen und neonazistischen Inhalten. Einzelne Punkte der ursprünglichen Anklageschrift werden nicht verhandelt, nachdem die Rechtsvertreter des Mediziners diese beim Wiener Oberlandesgericht (OLG) beeinsprucht hatten. Zwei Youtube-Videos wurden aus verfahrensrechtlichen Gründen gestrichen, womit eine Hitler-Rede und ein Lied der Band Sturmwehr nicht mehr verfahrensgegenständlich sind.

Der Arzt hatte nach Einleitung der strafrechtlichen Ermittlungen behauptet, er hätte mit den bedenklichen Postings nichts zu tun. Seine Anwälte deuteten an, er könnte Opfer einer Hacker-Attacke geworden sein. Im Zuge einer Hausdurchsuchung waren beim Angeklagten Computer, Laptops, externe Festplatten und andere Datenträger sicher gestellt worden.

Von Ärzteliste gestrichen

Eine Auswertung der Geräte förderte keine bedenklichen Daten zutage. Auf dem Handy des Arztes fanden sich zwar Fotos, deren Verbreitung dem Verbotsgesetz widersprechen würde - allerdings sollen diese Bilder nicht ident mit jenen sein, die auf dem Facebook-Account des Mannes veröffentlicht wurden.

Dem praktischen Arzt war nach fremdenfeindlichen Äußerungen von der Gebietskrankenkasse der Kassenvertrag gekündigt worden. Außerdem belegte ihn die Ärztekammer mit einem Berufsverbot und strich ihn von der Ärzteliste - mehr dazu in Arzt behandelt keine Asylwerber: Berufsverbot.

Links: