Finanzierung von Namensgedenkmauer offen

Eine Gedenkmauer mit den Namen von Juden soll an deren Ermordung in der NS-Zeit erinnern. Die Bundesregierung will das Projekt unterstützen, ebenso die Stadt Wien. Die Finanzierung ist aber noch offen.

„Wir halten das Projekt für gut und stehen hinter der Idee“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Mittwoch. Es sprach von „positiven Signalen“ aus der Stadt Wien. Er gehe davon aus, „dass wir und die Stadt Wien gemeinsam den Verein unterstützen werden. Die Kosten werden getragen werden, in welchem Verhältnis, wird sich zeigen.“

Im Büro des zuständigen Wiener Kulturstadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) wurde betont, dass man das Mahnmal für sinnvoll erachte und man es unterstütze. Man reihe sich hier gerne in die Reihe der anderen Bundesländer ein. Prinzipiell betrachtet man im Rathaus das Vorhaben als ein Projekt des Bundes, auch weil dort aller ermordeten österreichischen Juden gedacht werden solle. Die Stadt verwies auch darauf, dass Wien bereits eigene Denk- und Mahnmale initiiert habe.

Kanzler Kurz (l.) und Vizekanzler Strache

APA/Robert Jaeger

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) (l.) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ)

Es gibt noch keine Finanzierung

Das Projekt ist kein Regierungsvorhaben, sondern die Initiative eines privaten Vereins, der von der Regierung unterstützt wird. Die Vorstellung ist, dass der Bund und die Stadt Wien das Projekt mit jeweils zwei Mio. Euro finanzieren, heißt es aus Regierungskreisen. Organisiert werden soll es vom Verein Gedenkstätte Namensmauern, die Federführung liegt beim Überlebenden Kurt Y. Tutter. Als Ort wird der Schmerlingplatz zwischen Parlament und Justizpalast genannt, für den nicht der Bund, sondern die Stadt Wien zuständig ist.

Staatsbürgerschaft für Nachkommen Vertriebener

Anlässlich des heurigen Gedenkjahres plant die Regierung zudem, Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Im Jahr 1993 wurde im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung für Vertriebene erleichtert. Die bestehenden Bestimmungen nehmen jedoch nur Bezug auf Vertriebene selbst, nicht aber auf ihre Nachkommen.

„Als ein weiterer, wenngleich später Schritt der Wiedergutmachung soll daher nunmehr eine Regelung geschaffen werden, die auch den Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit ermöglicht“, heißt es laut Regierung. Sie will das Vorhaben bis Ende des Jahres umsetzen.

Viele Vertriebene seien nach dem Krieg nicht zurückgekommen. „Sie waren meistens nicht willkommen.“ Das wolle man nun wiedergutmachen, so Kanzler Kurz. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach davon, dass die Erinnerung an die NS-Verbrechen „Verpflichtung und Mahnung, dass so etwa nicht wieder passieren darf“, sei.

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