Spielregeln für Wettbranche verschärft

Im Landtag ist am Freitag die angekündigte Novelle des Wettgesetzes mit den Stimmen von SPÖ und Grünen beschlossen worden. Auch Lokale, die nach außen wie ein Wettlokal aussehen, sollen eine Bewilligung brauchen.

Das Gesetz schließe bestehende Lücken und bekämpfe eindeutig kriminelle Machenschaften, so die Argumentation der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) im Landtag. David Ellensohn, Klubobmann der Grünen, meinte, dass es künftig vor allem im Bereich der Livewetten massive Einschränkungen geben werde.

FPÖ-Gemeinderat Udo Guggenbichler kritisierte die „zu wenig präzise formulierte“ Novelle. Elisabeth Olischar (ÖVP) meinte, dass mit der Gesetzesverschärfung die Politik die Wettbetreiberbranche abgeschafft wissen wolle. Bettina Emerling (NEOS) sagte, einige Inhalte fehlten im vorliegenden Entwurf. Die Oppositionsparteien stimmten gegen die Gesetzesnovelle.

Kritik der Wirtschaftskammer

Die Stadtregierung hatte vor der Sitzung argumentiert, dass Wettbüros zuletzt vermehrt dazu übergegangen seien, gewissermaßen nur noch das Ambiente anzubieten - also etwa die Übertragung von Sportveranstaltungen -, aber nicht mehr den Abschluss von Wetten. Dieser erfolgt dort online via Zugangscode über das private Smartphone des Spielers. Die neue Regelung soll diese Lücke schließen.

Die Wirtschaftskammer stößt sich an der Fixierung des Gesetzes auf das äußere Erscheinungsbild. „Was ist das Erscheinungsbild eines Wettlokals? Wenn z. B. in der Auslage oder im Lokal ein Monitor mit einem Sportereignis läuft?“, fragt sich die Fachgruppe der Freizeit-und Sportbetriebe in einer Aussendung. Das bloße Übertragen von Sportereignissen zu einem Wettunternehmen zu machen sei absurd und würde in weiterer Konsequenz jede Public-Viewing-Zone zu einem Wettbereich machen.

Wettlokal

ORF.at/Roland Winkler

Eindeutiges Beispiel für ein Wettlokal

MA 36: Ähnliche Regelung in Gewerbeordnung

In der zuständigen Magistratsabteilung 36 kann man diese Argumentation überhaupt nicht nachvollziehen. „Das betrifft Lokale, die eindeutig Wettlokale sind - also beispielsweise einen Wettschalter haben, Wetten bewerben, Ergebnislisten aufliegen haben und Kundenkarten verkaufen, über die man sich in Webportale einloggen und dann spielen kann“, erklärte Dietmar Klose von der MA 36: „In der Gewerbeordnung haben wir eine ähnliche Regelung.“

Da habe es das Problem gegeben, dass Vereinslokale oft illegal als Gastronomiebetriebe geführt wurden. Dort habe man folglich den Passus eingefügt, dass Gastrolokale von außen erkennbar sein müssen. „Das hat die Wirtschaftskammer damals reinreklamiert. Insofern wundert mich die Kritik im Fall der Wettlokale sehr.“ Herkömmliche Gastrobereiche seien davon überhaupt nicht betroffen. „Sie können natürlich weiterhin in einem Lokal am Donaukanal oder sonst wo sitzen, Ihr Bier trinken, und wenn Leute mittels ihres Smartphones wetten sollten, so ist es natürlich noch lange kein Wettlokal“, versicherte Klose.

Irritiert über die Bedenken der Kammer zeigte man sich auch im Büro von Stadträtin Sima. Diese Bedenken seien nicht nur nicht nachvollziehbar, die Kammer habe aber nicht einmal um einen Gesprächstermin angefragt, sondern die Kritik nur über die Medien geäußert, hieß es.

Bewilligung auf drei Jahre begrenzt

Neu ist auch, dass die Bewilligung für Wettunternehmer - also Buchmacher oder Vermittler - auf drei Jahre begrenzt wird. Bei Verstoß gegen die Zutrittskontrollen kann für jedes Wettlokal künftig ein biometrisches Kontrollsystem verlangt werden. Bei Wetteinsätzen ab 1.000 Euro und Gewinnen ab 2.000 Euro müssen die Identität der Person und die Höhe von Einsatz und Gewinn im Wettbuch festgehalten werden. Unternehmen werden außerdem verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, um etwa das Risiko von Geldwäsche oder Terrorfinanzierung zu minimieren.

Mann spielt bei Glücksspiel-Automat

APA/GEORG HOCHMUTH

Das „kleine“ Glücksspiel ist in Wien seit 2015 verboten

Die rot-grüne Stadtregierung hatte bereits in der Vergangenheit die Wettbestimmungen verschärft. Höhere Strafen, stärkerer Jugendschutz und Einschränkungen bei Livewetten waren beschlossen worden. Grund für die strikteren Regeln war die Verlagerung des Zockens hin zur Wettbranche, nachdem die Stadt 2015 das kleine Glücksspiel verboten hatte.

Ausgenommen davon sind die Spielautomaten der Casinos Austria, weil sie über eine Bundeslizenz verfügen. Die Automaten sind mit einem Zentralrechner verbunden. Dadurch kann nur mit einer Karte gespielt werden. Somit fallen sie unter die Zuständigkeit des Finanzministeriums, das bereits 150 Automaten genehmigte - mehr dazu in Kleines Glücksspiel im Prater durch Hintertür.

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