Menschenhändlerprozess: Dreieinhalb Jahre Haft

Im Prozess gegen eine angebliche Menschenhändlerbande ist von der ursprünglichen Anklage nicht viel übrig geblieben. Der Hauptangeklagte wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Mitangeklagten wurden freigesprochen.

Rascher als ursprünglich angenommen hielt ein Schöffensenat die an sich bis Ende März anberaumte Verhandlung für spruchreif. Allerdings ging das Gericht nicht mehr davon aus, dass der 40-jährige Sexclub-Betreiber im Rahmen einer kriminellen Vereinigung agiert und eine Bande gebildet hatte.

Mit einer einzigen Ausnahme wurden sämtliche Mitangeklagte mit dem Verweis auf nicht ausreichendes Beweissubstrat oder fehlende Feststellungen von sämtlichen wider sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Zwei wurden bereits Anfang März freigesprochen - mehr dazu in Menschenhändlerprozess: Zwei Freisprüche.

Keine Täuschung

Der 40-Jährige wurde wegen Schlepperei, grenzüberschreitenden Prostitutionshandels und Menschenhandels schuldig erkannt, allerdings nur in einem Bruchteil dessen, was ihm die Staatsanwaltschaft angekreidet hatte. Der Senat erachtete es als erwiesen an, dass der gebürtige Chinese mehrere junge Landsfrauen von Paris nach Wien gebracht oder vom Flughafen Wien-Schwechat abgeholt hatte, um sie in der Bundeshauptstadt der Prostitution zuzuführen.

Dass er sie dabei hinsichtlich ihrer Berufsausübung täuschte, war nicht erweislich. In einem einzigen Fall ging der Senat davon aus, dass ein Mädchen ausgebeutet wurde.

Urteile nicht rechtskräftig

Wegen Ausbeutung derselben Betroffenen und Menschenhandels erhielt eine 35 Jahre alte Mitangeklagte 13 Monate Haft. Die Frau erbat Bedenkzeit, der Hauptangeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Entscheidungen vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile und die Freisprüche sind somit nicht rechtskräftig.

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