Doppelstaatsbürgerschaft: Aberkennungen

Viele Türken in Wien könnten bald ihren Österreichischen Pass verlieren. Nachdem eine Liste mit möglichen illegalen Doppelstaatsbürgern aufgetaucht ist, hat die MA 35 in vier Fällen schon Aberkennungsbescheide erlassen.

Es ist komplex und langwierig, heißt es in den Staatsbürgerschaftsabteilungen der Bundesländer, die seit Monaten aufwändige Verfahren führen. In Wien verschickte die zuständige MA 35 zuletzt 1.500 Schreiben. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihr türkisches Personenstandsregister vorzulegen.

Gericht wird entscheiden

Manche machen es, manche nicht, sagt der Leiter der MA 35, Werner Sedlak, gegenüber „Die Presse“ und dem Ö1 Mittagsjournal. Vier Aberkennungsbescheide hat seine Behörde schon erlassen. „Davon ist einer rechtskräftig geworden und drei sind in Beschwerde gegangen. Das heißt, die sind jetzt nicht rechtskräftig, sondern die Zuständigkeit ist beim Landesverwaltungsgericht Wien gegangen. Und dort wird das Gericht eine Entscheidung fällen“ - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Türkischer und österreichischer Reisepass

APA/Georg Hochmuth

Wegen der Überprüfungen soll das Personal der MA35 mit Ende August aufgestockt werden

Keine Hilfe von Türkischer Botschaft

Mehr als 12.000 Fälle der uns übermittelten Listen bearbeiten wir derzeit, sagt Werner Sedlak, die Anfragen an die türkische Botschaft bleiben unbeantwortet: „Es wäre natürlich viel leichter, wenn die türkischen Behörden kooperieren würden. Wir stellen in jedem dieser Verfahren eine Anfrage an die Botschaft. Diese Anfragen werden aber bis dato nicht beantwortet. Daher sind wir gezwungen, das ohne diese Beantwortung zu bearbeiten und auf anderen Wegen den entscheidungsrelevanten Sachverhalt zu erheben.“

MA 35 stockte Personal auf

Auch in den anderen Bundesländern wurden schon Aberkennungsbescheide verschickt, insgesamt um die 30 österreichweit. In Tirol zum Beispiel will die Behörde eine Gerichtsentscheidung abwarten, bevor sie die übrigen Fälle bearbeitet.

Die Vollziehung des Gesetzes ist Ländersache. „Das heißt, dass Wien ein Verfahren führt auf Basis des Staatsbürgerschaftsgesetzes, aber zu einer anderen Entscheidung gelangen kann, als das zum Beispiel Vorarlberg tut. Insofern ist es möglich, dass unterschiedliche Bundesländer zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen“, so Sedlak. Die MA 35 stockte sein Personal mit 26 zusätzlichen Mitarbeitern auf. Wie lange das gesamte Prozedere dauert, weiß niemand, denn ausjudiziert ist noch kein einziger Fall.

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