Prozess um Kopfschuss: „Wollte das nicht“

Der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann, der im April 2017 auf der Jägerstraße in Brigittenau einen 26-Jährigen erschossen haben soll, ist mit Zeugeneinvernahmen fortgesetzt worden. Zeugen bestätigen die Unfallversion des Angeklagten.

Darunter auch ein 46-jähriger Kosovare, der den Beschuldigten nach der Schussabgabe zur Polizei gebracht hat. „Er hat gesagt: ‚Ich wollte das nicht.‘“, so der Zeuge. Der Angeklagte war am 16. April 2017 um 15.11 Uhr in Begleitung des Kosovaren in die Polizeiinspektion in der Pappenheimgasse gekommen, wo er erklärte: „Ich habe die Scheiße da gerade gemacht auf der Jägerstraße. Ich wollte das nicht.“ Sechs Minuten vorher wurde vor dem Cafe „Blanco“ der aus Bosnien stammende Igor Z. per Kopfschuss getötet.

In weiterer Folge erzählte der Verdächtige einer Kriminalbeamtin, er hätte sich mit dem 26-Jährigen zu einer Aussprache getroffen. Dabei sei er von seinem Kontrahenten - die beiden sollen an derselben Frau, mit welcher der Angeklagte seit drei Jahren eine außereheliche Affäre pflegte, Interesse gehabt haben - angegriffen worden. Um diesen abzuwehren, habe er ihm seine Pistole - eine geladene Tokarev - auf den Kopf schlagen wollen. Dabei habe sich unabsichtlich ein Schuss gelöst - Kopfschussprozess: „Wie eine Hinrichtung“.

Bilder vom Tatort in Wien-Brigittenau

Zeuge nahm Angeklagten die Waffe weg

„Ich hab’ vom Auto aus gesehen, wie die zwei miteinander ringen“, erzählte der Kosovare, der sich an dem Tag bei einem Imbiss in der Klosterneuburger Straße Essen holen wollte, von dem Streit zwischen dem 26-Jährigen und dem Angeklagten. „Ich bin ausgestiegen und hingelaufen, um die beiden auseinander zu bringen.“ Doch die Männer haben weiter aufeinander eingeschlagen. "Er (der Angeklagte, Anm.) war dabei, mit der Waffe auf den anderen einzuschlagen, dann fiel der Schuss.

Ich hab gesagt, was hast du gemacht, oh Gott", sagte der 46-Jährige. Daraufhin habe er dem 28-Jährigen die Waffe weggenommen und den Schützen zur Polizei gebracht. Dieser Zeuge war insofern wichtig, da sich beim Beschuldigten an den Händen und an der Jacke kaum Bleipartikel fanden. Dabei war die Tatwaffe eine „Dreckschleuder“, wie sich eine Labortechnikerin vom Bundeskriminalamt ausdrückte, die die Pistole untersucht hatte. Ihrer Ansicht nach zeigten sich beim Tatverdächtigen „deutlich zu wenig“ Schmauchspuren, „um auf eine Schussabgabe schließen zu können“.

„Angeklagter laut Verteidiger nicht der Täter“

Viel mehr Bleipartikel wurden allerdings bei dem 46-jährigen Kosovaren entdeckt, jedoch nur an der Innenseite der rechten Hand, was laut Labortechnikerin mit dem Hantieren der Waffe nach der Tat in Einklang gebracht werden kann. Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Wolm sind davon überzeugt, dass es sich bei ihren Mandanten nicht um wahren Täter handelt.

Zudem war der 46-jährige Zeuge bisher nicht greifbar, da er sich vor Prozessbeginn Anfang März in seine Heimat abgesetzt hatte, nachdem er angeblich bedroht wurde. Nun kam er seiner Zeugenpflicht nach, nachdem das dafür erforderliche Visa ausgestellt wurde. Dass er bedroht werde, dementierte er vor Gericht. „Ich konnte nicht kommen aufgrund der Papiere, die waren noch nicht verlängert.“

„Ich habe ihn nicht erschießen wollen“

Der Angeklagte hat sich bisher mit dem Schießunfall verantwortet. Diese Darstellung hat er auch einem Mitgefangenen erzählt, der ebenfalls am Mittwoch zu Wort kam. Er habe ihn nicht erschießen wollen, soll ihm der Beschuldigte in der U-Haft berichtet haben. Er habe den Kontrahenten mit der Waffe schlagen wollen.

„Dann hat er selbst einen Schlag abbekommen und durch das Fallen auf den Ellbogen hat sich unabsichtlich ein Schuss gelöst. Er hat gesagt, dass es ihm leidtut, dass das nie so hätte kommen sollen“, sagte der 34-Jährige. Auf die Frage der Richterin, ob es andere Beteiligte bei der Schussabgabe gegeben habe, meinte der Mann: „Davon weiß ich nichts.“

Gerichtsmediziner glaubt Angeklagtem nicht

Die Darstellung des Angeklagten kann nämlich nach Ansicht des zuständigen Gerichtsmediziners und eines beigezogenen Ballistikers nicht dem realen Geschehen entsprochen haben. Ihnen zufolge wurde das Opfer vielmehr im Liegen erschossen. Dazu werden in der Verhandlung erneut der Ballistiker und der Gerichtsmediziner Stellung beziehen - mehr dazu in Kopfschuss-Prozess: „Ich bin unschuldig“.

Ein Urteil wird es frühestens am 24. April geben - die vorsitzende Richterin Andrea Wolfrum hat einen weiteren Verhandlungstermin anberaumt. Da soll auch ein Angestellter einer Bäckerei nahe des Tatorts kontradiktorisch einvernommen werden. Er hat dem Gericht ein Mail geschrieben, dass er Angst habe vor dem Beschuldigten auszusagen und in Furcht um sich und seine Familie sei - mehr dazu in Neuer Prozess um Kopfschuss.

In dem spektakulären Fall wurde der Angeklagte im vergangenen November nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung von den Geschworenen einstimmig freigesprochen. Die drei Berufsrichter setzten diesen Wahrspruch allerdings wegen Irrtums der Laienrichter aus. Nun wird vor einem neu zusammengesetzten Schwurgerichtshof erneut verhandelt - mehr dazu in Kein Urteil nach Kopfschussprozess.