Schlag gegen Airbnb: Wien ändert Bauordnung

In der Wiener Bauordnung bleibt kaum ein Stein auf dem anderen: Die Stadt hat am Freitag die geplante Novelle präsentiert. Kleinere Verfahren sollen beschleunigt werden. Erschwert werden gewerbliche Kurzfristvermietungen.

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) hat die Novelle gemeinsam mit dem grünen Planungssprecher Christoph Chorherr präsentiert. Als wichtiger Schwerpunkt wurden Erleichterungen für Bauvorhaben genannt, die die Bauklasse 1 betreffen - wo die bebaute Fläche nicht größer als 150 Quadratmeter ist. Hier ist etwa unter gewissen Voraussetzungen keine mündliche Bauverhandlung mehr nötig. Im Rathaus rechnet man damit, dass sich Häuslbauer durch die Maßnahmen rund 8.000 Euro sowie einige Wochen Verfahrensdauer ersparen.

Stiegenhaus

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Der Schutz historischer Häuser wird intensiviert

Schutz historischer Häuser verstärkt

Angesichts des großen Bedarfs an entsprechenden Flächen wird auch die „Mobilisierung“ von Bauland erleichtert. Landwirtschaftlich genutzte Flächen können etwa gegen entsprechende Entschädigung künftig einfacher herangezogen werden. Ein vehementeres Vorgehen wurde beim Gebäudeschutz angekündigt. Werden etwa Gründerzeithäuser abgerissen, muss die zuständige Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) erst grünes Licht dafür geben.

Auch die „technische Abbruchreife“ wird neu definiert. Konkret wird es erschwert, ein Haus so lange verfallen zu lassen, bis es nicht mehr saniert werden kann. Künftig muss es tatsächlich technisch unmöglich sein, das Haus wieder instand zu setzen.

Vermietung über Buchungsplattformen erschwert

In den als Wohnzonen ausgewiesenen Flächen der Stadt wird es außerdem Einschränkungen für Kurzzeitvermietungen geben. Es wird nicht mehr erlaubt sein, gewerblich Wohnungen über Vermittlungsplattformen wie Airbnb zu vermieten. Eine Gewerblichkeit liegt etwa dann vor, wenn mehrere Bleiben angeboten werden. Einzelwohnungen dürfen von ihren Eigentümern aber nach wie vor entsprechend angeboten werden, wird versichert.

Entschärft wird die Stellplatzverpflichtung, da in Zukunft zum Beispiel nicht mehr benötigte Pflichtparkplätze aufgelassen werden dürfen. Deutlich schwieriger wird es zudem, Supermärkte dort zu errichten, wo auch Produktionsstandorte möglich wären. Um letztere abzusichern, brauchen Supermärkte künftig schon ab 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche eine Widmung als Einkaufszentrum.

Urbanauts in Genossenschaftswohnung

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Ölheizungen sollen in Neubauten nicht mehr verwendet werden dürfen

Keine reinen Gasetagenheizungen in Neubauten

Ludwig und Chorherr hoben zudem die Maßnahmen in Sachen Klima- und Umweltschutz hervor. Die wohl einschneidendsten Neuerungen betreffen das Heizen. Ölheizungen sollen in Neubauten nicht mehr verwendet werden dürfen.

Und auch den Gasetagenheizungen geht es an den Kragen, denn Gasthermen werden künftig in Neubauten nicht mehr möglich sein. Zentrale Gasanlagen nur mehr dann, wenn sie in Kombination mit Solarenergie verwendet werden. Bestehende Anlagen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Zusätzlich wird bei Gebäudesanierungen die Dämmung der obersten Geschoßdecke verpflichtend, so Chorherr.

Geänderte Bauordnung trifft Airbnb

Mit der neuen Bauordnung erschwert die Stadt Wien gewerbliche Kurzfristvermietungen, das gilt vor allem auch für die Internetplattform Airbnb.

Opposition über Vorgangsweise erbost

Die Novelle wird nun in Begutachtung geschickt. Der Beschluss im Landtag soll dann im Oktober erfolgen. Kritik am Ablauf kommt bereits jetzt von der Opposition. FPÖ, ÖVP und NEOS haben in einer gemeinsamen Aussendung kritisiert, dass sie zwar um Vorschläge gebeten wurden, diese dann aber nie diskutiert worden seien. Der nun eingeschlagene Weg sei „denkbar schlecht“ gewählt, falls man die Zustimmung der Opposition gewinnen wolle, hieß es.

Die Wiener Wirtschaftskammer begrüßt hingegen die Änderungen. „Es ist erfreulich, dass viele unserer Forderungen berücksichtigt wurden, und ich denke, dass hier eine gute Basis für weitere Gespräche vorliegt“, so der Wiener Wirtschaftskammer-Präsident Walter Ruck. Er begrüßt etwa das geplante Verbot von gewerblichen kurzfristigen Vermietungen von Wohnungen zu Beherbergungszwecken. Das werde dazu beitragen, dass für Vermietungsplattformen wie Airbnb die selben Regeln gelten wie für alle anderen Tourismusbetriebe.

Die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 sieht die Novelle als einen Schritt in die richtige Richtung, welchem aber noch weitere folgen müssen. „Der Ausstieg aus fossiler Energie im Neubau ist heute nur teilweise gelungen, bei der Sanierung besteht Handlungsbedarf“, heißt es in einer Aussendung.

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