Westenthaler binnen eines Monats in Haft
Sein Verteidiger Thomas Kralik bestätigte am Samstag einen „Österreich“-Bericht. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Mitte März entschieden, dass Westenthaler zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen kann - mehr dazu in Vier Monate unbedingt für Westenthaler.
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Schwerer Betrug und Untreue
Der Ex-Politiker war in einem Verfahren um eine Fördermillion an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden - mehr dazu in OGH bestätigt Westenthaler-Urteile.
Westenthalers Rechtsvertreter hat die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass der 50-Jährige doch noch die Fußfessel bekommt und damit nicht vier Monate in einer Zelle verbringen muss. „Wir haben bei der Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angeregt. Wir halten den Ausschluss der Fußfessel für rechtswidrig“, teilte Kralik mit.
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Fußfessel erst nach acht Monaten möglich
Das Erstgericht hatte festgelegt, dass Westenthaler den elektronisch überwachten Hausarrest, der grundsätzlich für unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten infrage kommt, erst nach Verbüßung der Hälfte seines unbedingten Strafteils beantragen kann. Das OLG bestätigte das mit dem Hinweis auf generalpräventive Erwägungen. Westenthaler hätte seine „exponierte Führungsposition“ als langjähriger Spitzenpolitiker benützt, um rechtswidrige Handlungen zu setzen, hieß es.
Sollte die Generalprokuratur bis Anfang Mai die Anregung Kraliks aufgreifen und beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbringen, wird der Anwalt für Westenthaler um einen Aufschub des Strafantritts ersuchen. Damit könnte der Ex-Politiker bis zur Entscheidung des OGH auf freiem Fuß bleiben.