Mordverdacht im Spital: Keine Fluchtgefahr

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen eine 52-jährige Frau, die am Donnerstag in der Intensivstation eines Wiener Spitals das Leben ihres Partners beendet haben soll. Die Frau ist auf freiem Fuß, weil keine Fluchtgefahr besteht.

Die Strafprozessordnung (StPO) sieht für Verbrechen, die mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind - also beispielsweise Mord - zwar eine bedingt obligatorische Untersuchungshaft vor. Nur wenn alle Haftgründe auszuschließen sind, muss die U-Haft nicht verhängt werden.

Das treffe auf den vorliegenden Fall zu, erläuterte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, am Montag: „Die Frau ist grundsätzlich geständig, es besteht keine Flucht-, keine Verdunkelungs- und keine Tatbegehungsgefahr.“ Sie wies außerdem darauf hin, dass die Behörde noch „am Anfang des Ermittlungsverfahren steht, eine rechtliche Beurteilung erfolgt am Ende“.

Festnahme nach Spitalsbesuch

Das Spital hatte die 52-Jährige am Donnerstag telefonisch verständigt, weil die Ärzte davon ausgingen, dass der Mann nur mehr wenige Stunden zu leben habe. Der Patient hatte sich von einer Nierentransplantation nicht mehr erholt. Er musste wiederholt spitalsärztlich behandelt werden. Am 1. April wurde er in die Intensivstation verlegt, wo sich sein Zustand verschlechterte. Die 52-Jährige soll bei ihrem Abschiedsbesuch die Schläuche aus dem Beatmungsgerät des 70-Jährigen gezogen haben.

Daraufhin ging ein Alarm los, Krankenhausmitarbeiter sollen die Frau noch mit dem Schlauch in der Hand im Zimmer angetroffen haben. Danach verließ sie das Spital. Die 52-Jährige wurde noch am selben Abend festgenommen - das Krankenhaus hatte die Polizei verständigt. Die Frau, die mit ihrem Partner in getrennten Wohnungen gelebt hat, soll zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert gewesen sein.

Das Paar hatte in der Vergangenheit offenbar vereinbart, dass eine Lebensverlängerung für beide keinesfalls infrage komme. Ob der Mann eine Patientenverfügung gehabt hat, mit der bestimmte medizinische Behandlungen vorweg abgelehnt werden, blieb zunächst unklar - mehr dazu in Frau stoppte lebenserhaltende Maßnahmen.