Messerstecher in Sadomaso-Lokal verurteilt

Zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, ist am Straflandesgericht Wien ein 47-Jähriger verurteilt worden. Er hatte in einem Sadomaso-Lokal einen Kontrahenten niedergestochen und schwer verletzt.

Der bisher unbescholtene Arbeiter ist Stammgast in einem Wiener Sadomaso-Lokal. Dort traf er vor etwa einem Jahr auf einen 25-Jährigen, der mit seiner Freundin in dem Lokal an der Bar saß. Er begann mit einem Operationsbesteck zu hantieren und fuhr mit einem Wundspreizer über den Handrücken der Frau. Diese forderte ihn auf, aufzuhören. Da „hat er mich mit dem Werkzeug an der Hand gekratzt“, schilderte die Frau vor Gericht.

Darauf schritt ihr Begleiter ein, ein großgewachsener Mann, der jahrelang als Security gearbeitet hat: „Er hat meine Freundin belästigt. Sie hat gesagt, er soll weggehen. Aber er ist nicht weggegangen. Da hab ich gesagt, er soll weggehen“, berichtete er. Doch stattdessen sei der Unbekannte nunmehr ihm mit dem OP-Besteck zu nahe gekommen. Als er bemerkte, dass ihm der Fremde eine kleine Wunde an der Hand zugefügt hatte, „hat mich das wütend gemacht. Ich habe mein Glas Rotwein in seine Richtung geschüttet“.

Stiche in Rücken und Oberschenkel

Daraufhin stach der 47-Jährige seinem Kontrahenten mit einem Messer in den Rücken und einem zweiten Messer in den Oberschenkel. Das sei in Notwehr geschehen, sagte er vor Gericht. Der wesentlich jüngere Mann habe ihn am Hals gepackt. Doch davon hatten weder die Kellnerin noch andere Gäste etwas mit bekommen. Der Jüngere schlug noch zu, traf aber nicht seinen Angreifer, sondern einen Unbeteiligten, der den Angreifer wegzerren wollte, und schlug ihm einen Zahn aus.

Bisher unbescholten, 16 Monate auf Bewährung

Der 25-Jährige, der dafür wegen Körperverletzung mitangeklagt wurde, wurde rechtskräftig freigesprochen. Der Senat billigte ihm zu, „dass er im Adrenalin um sich schlägt, um sich gegen einen gegen ihn gerichteten Angriff zu wehren“, wie der Vorsitzende ausführte.

Der wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilte Messerstecher erbat Bedenkzeit. Seine teilbedingte Haftstrafe ist damit nicht rechtskräftig. Acht Monate wurden aus spezialpräventiven Gründen unbedingt ausgesprochen, die restlichen 16 Monate bekam der bisher unbescholtene Arbeiter auf Bewährung nachgesehen.