Zollkontrolle wegen Ärgers über Fahrweise: Haft

Ein Zollbeamter ist am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Der 57-jährige Beamte soll sich über die Fahrweise eines SUV-Fahrers geärgert und deswegen eine Zollkontrolle durchgeführt haben.

Der Vorfall ereignete sich am 21. September 2017 in der Leopoldstadt. Der Beamte war mit einer Kollegin, einer Schriftführerin, im Dienstauto auf der zweispurigen Praterstraße auf dem linken Fahrstreifen Richtung Stadt unterwegs. Da ein parkendes Auto die erste Spur blockierte, versuchte der BMW-Fahrer auf die linke Spur auszuweichen, was ihm der Zollbeamte nicht gewährte. „Warum haben Sie ihn nicht reingelassen“, fragte Schöffensenatsvorsitzender Andreas Böhm. „Er hat nicht geblinkt“, sagte der 57-Jährige, der sich nicht schuldig bekannte.

Zigaretten

APA/Georg Hochmuth

Der Zollbeamte wollte Zigaretten im Auto gesehen haben

Kollegin wollte beruhigen

Der BMW-Fahrer konnte schlussendlich hinter dem Fahrzeug des Beamten ausweichen, bei der nächsten Ampel kamen beide Autos nebeneinander zum Stehen. Der Beamte öffnete das Beifahrerfenster und fragte den BMW-Fahrer, ob alles in Ordnung sei. Dieser meinte: „So einen wie dich hab ich schon zum Frühstück gefressen.“

Daraufhin gab der Angestellte des Zollamtes Gas, um vor das Auto des Kontrahenten zu fahren und am Weiterfahren zu hindern. Während die Kollegin bat: „Bitte, beruhig’ dich“, schaltete der Beamte das Blaulicht ein. „Na, warte“, soll er laut Kollegin gesagt haben.

BMW-Fahrer weigerte sich auszusteigen

Der 57-Jährige zeigte dem BMW-Fahrer seinen Dienstausweis und seine Kokarde, dennoch weigerte sich dieser das Fenster zu öffnen oder gar auszusteigen. „Das Blaulicht sah seltsam aus, wie aus einem Elektronikmarkt“, meinte der Zeuge. Als dann die Polizei hinzukam, die von dem Zollbeamten zur Unterstützung angefordert wurde, fragte der BMW-Fahrer mehrmals die Uniformierten, ob die Kontrolle berechtigt gewesen sei. „Sie meinten nur, das wüssten sie nicht.“

Diese Frage stellte sich Richter Böhm auch. Eine solche Amtshandlung sei laut Zollrechtsdurchführungsgesetz nur mit begründetem Verdacht rechtens. Der Zollbeamte gab an, er habe auf dem Boden beim Beifahrersitz einen weißen, länglichen Gegenstand gesehen und sei von einer geschmuggelten Zigarettenstange ausgegangen.

Amtsverlust droht

Die Kontrolle des Fahrzeuge förderte dann aber keine Zigaretten zutage, auch eine im Kofferraum gelagerte Champagnerflasche hatte der BMW-Fahrer rechtens in einem Wiener Geschäft erworben. „Ich glaube, Sie waren in Ihrer Ehre verletzt und es hat sich hier um einen reinen Autofahrerstreit gehandelt“, sagte Richter Böhm in seiner Urteilsbegründung. Weniger als eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten „geht in dem Fall nicht“.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung erbaten sich Bedenkzeit. Sollte das Urteil von 18 Monaten in Rechtskraft erwachsen, bedeutet das für den Beamten Amtsverlust.