Wiener ließ sich Patientenverfügung tätowieren

Ein Wiener Pensionist will im Fall des Falles unter gar keinen Umständen reanimiert werden. Seinen letzten Willen ließ er sich sogar auf die Brust tätowieren. Ein Tattoo gilt laut Rettung allerdings nicht als Patientenverfügung.

„Keine Reanimation“ - das hat sich Ernst Frey auf die Brust tätowieren lassen, wie auch der „Kurier“ berichtet. Dem ehemaligen Lehrer ist es ernst: „Ich will unter keinen Umständen reanimiert werden. Weil keiner weiß, wie lange ich dann eigentlich schon ohne Bewusstsein, also tot bin. Und der Gefahr, dass Schäden aufgetreten sind, der möchte ich mich nicht aussetzen“, sagt er im „Wien heute“-Interview.

Tattoo Patientenverfügung

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Frey ließ sich seinen letzten Wünsche tätowieren

Kein Vertrauen in die Rettung

Eine schriftliche, verbindliche Patientenverfügung reicht Frey jedenfalls nicht. Denn dem 70-Jährigen fehlt das Vertrauen in die Rettungsdienste: „Wenn man reanimiert wird, weil man in der Gegend herumliegt, dann liest keiner eine Patientenverfügung und daher muss man sie so kurz wie möglich fassen. Daher hab ich mich tätowieren lassen.“

Tätowierung gegen mögliche Reanimation

Ein Wiener Pensionist möchte im Fall des Falles nicht reanimiert werden. Er befürchtet, eventuell mit schweren Dauerschäden zu überleben. Daher hat er sich nun auf die Brust tätowieren lassen, dass er keine Reanimation will.

Ein Tattoo gilt allerdings nicht als verbindliche Patientenverfügung. Im Notfall würden die Sanitäter den Mann deshalb wahrscheinlich dennoch reanimieren. Sonst würden sie sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen.

Tattoo Patientenverfügung

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Der ehemalige Lehrer hat kein Vertrauen in die Rettung

„Das alleinige Tattoo ‚Keine Reanimation‘ stellt maximal eine beachtliche Patientenverfügung dar. Das heißt die Behandler des Patienten, die Notärzte und Sanitäter, müssen den Willen des Patienten beachten, sind aber letztlich, rechtlich, nicht daran gebunden“, so Mario Krammel, Oberarzt bei der Berufsrettung Wien.

Frey will bis zum EuGh gehen

Die Entscheidung muss also immer im Einzelfall getroffen werden. Frey fühlt sich dadurch in seinen Menschenrechten verletzt, auf seiner Homepage sammelt er die Reaktionen der Rettungsdienste: „Sollte ich wider Erwarten erfolgreich reanimiert werden, werde ich den Rechtsweg beschreiten, nämlich bis zum Europäischen Gerichtshof. Und wenn ich es nicht mehr kann, dann wird es meine Frau tun“, so der Lehrer. Ein Anwalt ist jedenfalls schon engagiert.

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