Häftling betrog Frauen von Gefängnis aus

Ein vorbestrafter Hochstapler, der in der Justizanstalt Graz-Karlau eine Freiheitsstrafe verbüßt, hat sich im Gefängnis weiter als Heiratsschwindler betätigt. Am Montag hat in Wien der Prozess gegen den Mann begonnen.

Schon in der Vergangenheit hatte der 62-Jährige einsame Damen dazu gebracht, ihm Geld und Wertgegenstände zu überlassen, indem er ihnen Lügenmärchen auftischte und ihnen eine Beziehung in Aussicht stellte oder gar die Ehe versprach.

Auf Dating-Plattform aktiv

In seiner Grazer Zelle vertrieb sich der Häftling - offizielles Strafende: 2029 - die Zeit, indem er sich per verbotetem Handy auf einer Dating-Plattform unter einem falschen Namen als 39 Jahre alter Arzt ausgab und partnersuchenden Frauen vortäuschte, er betreibe eine Ordination in Wien, lebe in einer Villa in Döbling und sei nebenbei immer wieder für eine Hilfsorganisation in Syrien im Einsatz.

Zwischen Jänner 2017 und Jänner 2018 fielen sieben durchwegs beruflich erfolgreiche, an sich mit beiden Beinen im Leben stehende Single-Frauen in den Dreißigern auf den vermeintlichen Mediziner herein und verliebten sich zumindest teilweise in ihn. Laut Anklage brachte der Schwindler sie dazu, ihm Geld auf sein Konto zu überweisen. Auch Lebensmittel, Wertsachen und Alltagsgegenstände schafften die Frauen in seinem Auftrag an. Eine ließ sogar den 21-jährigen Sohn des Schwindlers mehrere Monate bei sich wohnen, als dieser seine Bleibe verlor, und bezahlte dem Burschen obendrein eine offene Polizeistrafe.

Justizanstalt Graz-Karlau Außenansicht

ORF.at

Dem Angeklagten drohen bis zu siebeneinhalb weitere Jahre Haft

Als „Doktor Rosen“ Frauen verführt

Der Angeklagte bekannte sich „nicht schuldig“ und wollte zu den Vorwürfen vorerst nicht Stellung beziehen, da man ihm nicht sämtliche Protokolle der im Ermittlungsverfahren vernommenen Frauen zur Verfügung gestellt hätte. Er habe sich daher nicht ausreichend auf die Verhandlung vorbereiten können, machte der 62-Jährige geltend. Seine Befragung wird bein nächsten Termin am 4. Juni nachgeholt. Aus den Zeugenaussagen der Frauen, die der Richter befragte, ergab sich aber ein Bild, das den Angeklagten recht deutlich als eine Art Baron Münchhausen erscheinen lässt.

Eine 31-jährige Krankenschwester wurde von „Doktor Rosen“, wie sich der Schwindler nannte, beispielsweise dazu gebracht, ein Dirndl und eine dazu passende Bluse als vorgebliches Weihnachtsgeschenk für dessen Tochter zu kaufen. Zudem erbat er sich von ihr einen auf seinen Namen personalisierten Tee und eine Duftlampe, „um den Leichengeruch in Syrien zu übertünchen“, wie die Krankenschwester im Zeugenstand berichtete. Da der angebliche Arzt ihr vorgemacht hatte, er müsse im Moment im syrischen Kriegsgebiet Notoperationen durchführen, holte seine angebliche Wiener Ordinationshelferin die Sachen ab.

Mit Nacktfotos unter Druck gesetzt

Bei dieser handelte es sich in Wahrheit um eine 35-Jährige aus dem Burgenland, der ihren Angaben zufolge der Angeklagte die Ehe und Kinder versprochen hatte. Sie kochte für ihn in großem Stil warme Mahlzeiten und fror diese ein, weil sie auf Basis seiner Erzählungen davon ausging, das Essen würde für Hilfslieferungen nach Syrien benötigt: „Er hat gesagt, dass sie unten in Syrien auch Kühlschränke haben.“ Ihre Essens-Pakete stellte die 35-Jährige an eine Kärntner Adresse zu, ohne zu ahnen, dass dort eine 37-Jährige lebte, die sich ebenfalls online in den Schwindler verliebt hatte und sich von diesem ein Kind wünschte.

Dabei bekamen sämtliche Frauen den Mann ihrer Träume, mit dem sie über WhatsApp oder Skype kommunizierten, nie zu Gesicht. Er zeigte von sich keine Fotos her. Als eine ihn ein Mal inständig darum bat, behauptete er, eine Stördrohne mache das leider unmöglich. Im Gegenzug erhielt der Mann allerdings von einigen Opfern die erwünschten Nackfotos.

Damit soll der Angeklagte die Frauen bei Bedarf unter Druck gesetzt haben, indem er drohte, er werde die Bilder publik machen bzw. ihrem Arbeitgeber schicken. Dem 62-Jährigen wird folglich nicht nur schwerer gewerbsmäßiger Betrug, sondern auch Erpressung vorgeworfen. Für den Häftling geht es - sollte er schuldig erkannt werden - um eine Zusatzstrafe von bis zu siebeneinhalb Jahren.