20 Jahre für Mord an Barbetreiber

Ein 38-jähriger Kosovare ist am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht des Mordes schuldig gesprochen worden. Er soll im August 2017 in Ottakring einen Barbetreiber ermordet haben. Das Urteil, 20 Jahre Haft, ist nicht rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wurde die Tatbegehung aus nichtigem Anlass erschwerend gewertet. Mildernd fiel neben dem bisher untadeligen Wandel der Umstand ins Gewicht, dass sich der Angeklagte der Polizei gestellt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Peter Philipp legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Der bisher unbescholtene Angeklagte hatte sich am ersten Verhandlungstag Mitte März mit Notwehr bzw. Putativnotwehr verantwortet, indem er behauptete, er sei von zwei Männern eingekreist und angegriffen worden. Aus Angst habe er zugestochen. Zuletzt deutete der 38-Jährige an, ihm sei eine „Falle“ gestellt worden. Eine Kellnerin, mit der er eine mehrmonatige Affäre hinter sich hatte, habe ihn zunächst abserviert und dann zu ihm Unbekannten gelotst, die ihn umbringen hätten wollen - mehr dazu in Prozess wegen tödlicher Messerstiche vertagt.

Messerattacke

ORF / Lehmann

Staatsanwältin erkennt keine Notwehrsituation

Die Staatsanwaltschaft schloss aber einen Hinterhalt aus. Das Beweisverfahren habe auch keine Notwehrsituation ergeben. Das spätere Opfer habe nichts anderes gemacht, als den Angeklagten zur Rede zu stellen, weil dieser seine Notdurft zwischen geparkten Pkws verrichtete. Seiner etwas entfernt stehenden Begleiterin habe der Barbetreiber ein Kompliment zugerufen.

Darauf sei der Angeklagte mit einem gezückten Klappmesser auf Perica G. losgegangen und habe diesem die neun Zentimeter lange Klinge zweimal ins Herz gestochen. „Jemand, der in Richtung Herz sticht, der will nur eines: Der will töten“, bekräftigte die Staatsanwältin. Ein 28-jähriger Zeuge, der dem Barbetreiber zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls niedergestochen. Er überlebte die Attacke.

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