Bauarbeiter in der Küche: Hausbesorgerin klagt

Eine Hausbesorgerin wird von ihrem Hausherrn gekündigt, weil sie nicht zustimmt, dass Bauarbeiter wochenlang durch ihre Wohnung gehen. Vor Gericht ist jetzt zugunsten der Frau entschieden worden, die im Oktober in Pension geht.

Der Czerninplatz in der Leopoldstadt ist eigentlich ein ruhiges Plätzchen. Doch ein Streit in einem Haus hat nun ordentlich Staub aufwirbelt. Seit 32 Jahren ist Angelina Kopic die Hausbesorgerin. Das letzte Jahr vor ihrer Pensionierung verlief turbulent. Denn ihre Hausmeister-Wohnung im Erdgeschoß sollte zum Durchgang für Bauarbeiter werden, damit diese einen Lichthof renovieren können. Das hat die Hausverwaltung im November von Kopic verlangt.

Wohnung der Hausbesorgerin

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Frau Kopic verbringt den Großteil des Tages „in der Küche“

Hausbesorgerin: „Wir müssen auch wo leben“

Mit Mischmaschine, Gerüststangen und Werkzeugen sollten die Bauarbeiter durch die Wohnung: durch den Eingang, den Vorraum, die schmale Küche und hinaus auf die Terrasse. Mindestens einen Monat hätten die Arbeiten gedauert. Kopic wollte das nicht – und wurde von der Hausverwaltung gekündigt. Diese warf der Hausbesorgerin „Pflichtverletzung“ vor: „Frau Kopic wurde gekündigt, weil sie es nicht duldet, wenn Bauarbeiter durch ihre Wohnung gehen“, sagt Kopics Anwalt Mark Westenrieder.

Kopic ist – wie auch ihr Mann – gesundheitlich angeschlagen, sollte Aufregung vermeiden. Sie versteht die Hausverwaltung bis heute nicht: „Wir müssen auch wo leben, wir müssen kochen. Die Bauarbeiter wären hier wochenlang aufs Klo gegangen, hätten hier gegessen, Schuhe getragen. Das geht doch nicht.“ Sie verbringe die meiste Zeit des Tages in der Küche.

Wohnung der Hausbesorgerin

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Schlussendlich durften keine Bauarbeiter durch die schmale Wohnung stapfen

Kündigung war unrechtmäßig

Kopic wollte für die Sanierung nicht ihre Wohnung opfern und wandte sich an die Arbeiterkammer. Das Gericht entschied zugunsten von Kopic. „Es lag kein Kündigungsgrund vor. Frau Kopic hätte die Bauarbeiten nicht dulden müssen. Ohne Kündigungsgrund kann eine Hausbesorgerin nicht hinausgeschmissen werden“, sagt Westenrieder. Bis Ende Oktober können Kopic und ihr Mann noch in der Wohnung bleiben. Danach geht die Hausbesorgerin in Pension und bekommt eine „angemessene Abfertigung“, wie ihr Anwalt berichtet.

Danach wird sie sich eine neue Wohnung suchen. Kopic ging es nach Eigenaussage vor Weihnachten „sehr schlecht“. Sie zeigt sich erleichtert, dass zu ihren Gunsten entschieden wurde. Von der zuständigen Hausverwaltung Otto Friedrich & Partner heißt es dazu, man habe den baubehördlichen Auftrag, den Innenhof zu sanieren. Aus Mitleid habe man nun von einem weiteren Rechtsstreit Abstand genommen.

Mietstreit wegen Durchgang

In der Leopoldstadt sollte einer Hausmeisterin die Wohnung gekündigt werden, weil sie einen Durchgang für Bauarbeiter verweigerte.

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