Keine Ermittlungen gegen Eltern des 16-Jährigen

Gegen die Eltern des 16-Jährigen, der ein sieben Jahre altes Mädchen erstochen haben soll, wird von der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt. Zuletzt meinte die Mutter des Opfers, sie hätten vielleicht beim Beseitigen der Spuren geholfen.

„Die Eltern werden nicht als Beschuldigte geführt“, teilte die Sprecherin der Wiener Anklagebehörde, Nina Bussek mit. Selbst wenn sie dem Sohn bei dessen Nachtatverhalten - etwa in Form von Putzen - geholfen hätten, wäre dies vermutlich straffrei. Begünstigung (§ 299 StGB) wird bei Angehörigen nicht bestraft.

In Juristenkreisen machte am Freitag unterdessen die Nachricht die Runde, der Vater des 16-Jährigen habe in der Vergangenheit bei Gerichtsverhandlungen gedolmetscht. Der Mann findet sich zwar nicht in der offiziellen Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher, er wurde aber im Sommer 2015 in einem Terror-Prozess gegen einen IS-Sympathisanten als Tschetschenisch-Übersetzer beigezogen, weil die Richterin mit der ursprünglich bestellten Dolmetscherin nicht zufrieden war.

Dittes Hof von außen

ORF

Gemeindebau in Döbling war Tatort

Familie bei Begräbnis nicht dabei

Die Leiche des Mädchens wird nach Tschetschenien überstellt, wo ihre sterblichen Überreste bestattet werden. In Wien haben am Donnerstag die Begräbnisfeierlichkeiten stattgefunden. „Die Angehörigen haben sich zum Gebet getroffen. Die Mutter und die Geschwister haben sich dabei von dem getöteten Mädchen verabschiedet“, berichtete Nikolaus Rast, der Anwalt der Hinterbliebenen.

Aus fremdenrechtlichen Gründen kann die Familie an der Überstellung nach Tschetschenien nicht teilnehmen. Die Mutter und die Geschwister besitzen einen Konventionspass, der ihnen die Reise in die Russische Föderation, aus der sie geflüchtet sind, untersagt.

Link: