Widersprüche bei Pflegeregress-Einigung

Die Einigung bei der Pflegefinanzierung hat noch ein Nachspiel. So würde es laut Peter Hacker, Chef des Fonds Soziales Wien (FSW), doch eine Abgeltung für „alternative Wohnformen“ geben - aber nicht für alle Bundesländer.

Damit wies Hacker - und zwar als FSW-Chef und nicht als designierter Sozialstadtrat, wie er betonte, Aussagen von Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) zurück, wonach der Bund keine Kosten für „alternative Wohnformen“ abgelten wird. Das gelte zwar für Vorarlberg, nicht aber für Wien, sagte Hacker am Montag.

Markus Wallner und Michael Häupl

APA/Roland Schlager

Markus Wallner erklärte die Differenz mit den „alternativen Wohnformen“

Grundsätzlich haben Bund und Länder am Freitag vereinbart, dass die Länder heuer 340 Mio. Euro Kostenersatz bekommen, weil der Bund im Vorjahr die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen hat. Das ist deutlich mehr als die vom Bund angebotenen 100 Mio. Euro und etwas weniger von den Ländern ursprünglich gefordert (470 Mio. Euro) - mehr dazu in news.ORF.at.

Wien sieht keinen Irrtum

Wallner erklärte letztere Differenz am Freitag damit, dass manche Länder in ihre Kostenschätzung irrtümlich neben der stationären Pflege und der Behindertenhilfe auch die Zusatzkosten in alternativen Wohnformen einberechnet hätten. Im Fall Wiens handelt es sich dabei allerdings um keinen Irrtum, wie Hacker nun feststellt. „Alternative Wohnformen sind natürlich keine Hippie-Wohngemeinschaften, sondern zum Beispiel das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser“, so Hacker.

Diese seien selbstverständlich auch von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen. Der FSW-Chef geht daher davon aus, dass die entsprechenden Mehrkosten vom Bund ebenfalls abgegolten werden. Zumal der Beschluss vom Freitag keine Unterscheidung zwischen alternativen Wohnformen und stationärer Pflege mache.

Der Wiener Flüchtlingskoordinator Peter Hacker

APA/Hochmuth

Hacker sieht die 340 Millionen Euro als Richtwert

340 Mio. für Hacker nur Richtwert

Außerdem sieht Hacker die vereinbarten 340 Mio. Euro nicht als absoluten Höchstbetrag, sondern als Richtwert. Entscheidend sei nämlich, „dass die tatsächlichen Kosten nachzuweisen sind und nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten abgegolten werden können“.