Gruppenvergewaltigung: Schuldsprüche bleiben

Nach einer Gruppenvergewaltigung in der Wiener Innenstadt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun alle Schuldsprüche bestätigt. Eine junge Frau war in der Silvesternacht 2016 von acht Männern verschleppt und vergewaltigt worden.

Die Nichtigkeitsbeschwerden der acht aus dem Irak stammenden Männer wurden vom OGH als unbegründet zurückgewiesen. Das teilte einer der Verteidiger, Andreas Reichenbach am Donnerstag mit.

Ob es bei den langjährigen Haftstrafen für die Asylwerber bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Termin gibt es dafür noch keinen. Die erste Instanz hatte in diesem Aufsehen erregenden Fall zwei Mal 13 Jahre, einmal zwölf Jahre, drei mal elf und jeweils ein Mal zehn und neun Jahre Haft verhängt - mehr dazu in Acht Haftstrafen nach Vergewaltigung.

40.000 Euro für Retraumatierung durch Bericht

Die damals 28 Jahre alte Deutsche war nach Wien gekommen, um hier Silvester zu feiern. Sie fiel in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 mehreren Männern in die Hände, die ihre Alkoholisierung ausnutzten und die wehrlose Frau eine Wohnung in der Leopoldstadt brachten, wo sich der Reihe nach acht Männer an ihr vergingen.

Der Fall sorgte auch insofern für Schlagzeilen, als die „Kronen Zeitung“ wenige Tage vor der Verhandlung in reißerischer Aufmachung identifizierend über das Schicksal der Frau berichtet und damit eine Retraumatisierung der Betroffenen bewirkt hatte. Sie bekam für diese mediale Entgleisung vor wenigen Wochen vom Wiener OLG die höchstmögliche medienrechtliche Entschädigung von insgesamt 40.000 Euro zugesprochen.