Lebensgefährten mit Bierflasche getötet: Prozess

Am Landesgericht ist heute der Mordprozess gegen eine 39-Jährige eröffnet worden, die am 15. Juli 2017 auf der Donauinsel ihren Lebensgefährten vorsätzlich getötet haben soll. Tatwaffe war laut Anklage eine abgebrochene Bierflasche.

An der Bierflasche befand sich das Blut des 29-Jährigen und eine DNA-Mischspur der Frau. Die Angeklagte stellte in Abrede, gegen ihren Freund vorgegangen zu sein. Sie belastete ihren Ex-Partner, von dem sie sich im Frühjahr 2017 getrennt hatte. Dieser sei „extrem eifersüchtig“ gewesen und hätte das Ende der Beziehung nicht verkraftet.

Die 39-Jährige - eine ausgebildete Sozialarbeiterin und Krankenschwester - war ins Obdachlosenmilieu abgeglitten. Unterstandslos war sie allerdings nicht, sie verfügte bis zuletzt über eine Wohnung. Ihren Melde-Status definierte sie den Geschworenen daher folgendermaßen: „Obdachlos war ich nicht. Ich war unterwegs.“

„Er ist auf ein Mal auf mir gelegen“

Im vergangenen Juli zog sie es vor, gemeinsam mit ihrem aktuellen und ihrem früheren Partner - beide ohne Bleibe - auf der Donauinsel zu campieren. Ein dritter Mann - ein gebürtiger Pole - bezog neben dem Trio seinen Schlafplatz. Am 15. Juli trank die 39-Jährige untertags reichlich Alkohol und legte sich ihren Angaben zufolge nach Einbruch der Dunkelheit mit ihrem 29-jährigen Freund schlafen. Mitten in der Nacht sei sie dann aufgeschreckt, als ihr Freund mit einer klaffenden Wunde auf sie gefallen sei, erzählte die Angeklagte dem Schwurgericht.

„Er ist auf ein Mal auf mir gelegen und hat um Hilfe gerufen. Dann weiß ich noch, dass das Blut nur so rausg’rennt ist. Ich bin ihm zu Hilfe gekommen und hab’ ihn in meinen Arm genommen“, berichtete die Frau. Als Krankenschwester wusste sie, was zu tun war. Während sie die Wunde abdrückte, beauftragte sie ihren wach gewordenen Ex-Freund, die Rettung zu verständigen und den Einsatzwagen einzuweisen. Der Pole befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht am Tatort - er war Zigaretten kaufen gegangen.

Der schwerst Verletzte wies eine zehn Zentimeter lange, klaffende Schnitt- bzw. Stichverletzung unterhalb des Schlüsselbeins auf. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Er verblutete. Dem Gericht erklärte die Angeklagte nun, der Sterbende hätte in ihren Armen wiederholt „Fritzl“ geflüstert, den Namen ihres eifersüchtigen Ex-Freunds: „Er hat ‚Fritz‘ gesagt. Da war für mich klar, dass es nur der sein kann. Er war krankhaft eifersüchtig, und er hat es ein paar Mal angekündigt.“

Zeugen für zweiten Tag geladen

Unmittelbar nach der Tat hatte die Frau den Polen belastet. Der saß sogar vier Wochen als vermeintlicher Mörder in U-Haft, ehe sich seine Schuldlosigkeit herausstellte. Deswegen muss sich die 39-Jährige auch wegen Verleumdung verantworten. Auch dazu bekannte sie sich nicht schuldig. Damals sei sie davon ausgegangen, dass der Pole ihren Partner „abgestochen“ hätte, versicherte sie dem Gericht: „Er hat sich eigenartig verhalten. Vom Bauchgefühl her hatte ich ziemlich Angst vor ihm. Ich war wirklich vom Bauchgefühl der Überzeugung, dass er es war.“

Neben dem DNA-Gutachten wird die Angeklagte von ihrem ehemaligen Freund und zwei Obdachlosen belastet, denen sie vor ihrer Festnahme die Tat gestanden haben soll. Die Zeugen sind allesamt für den zweiten Verhandlungstag am Dienstag geladen.