Höchststrafe für Gefängnisheiratsschwindler

Ein 62-Jähriger ist am Montag in Wien als Heiratsschwindler zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Der bereits Vorbestrafte soll vom Gefängnis aus weiter Frauen betrogen haben. Die 7,5 Jahre Haft sind noch nicht rechtskräftig.

Der Richter sprach den 62-Jährigen, bei dem er den Eindruck eines „üblen Charakters“ gewonnen hätte, wegen gewerbsmäßigen Betrugs, schwerer Nötigung, falscher Beweisaussage sowie gefährlicher Drohung schuldig. Bei Rückfalltätern könne man auch zur Hälfte über die eigentliche Höchststrafe von fünf Jahren gehen - was die 7,5 Jahre ergab.

Die Verantwortung des Angeklagten sei „wahnwitzig“ gewesen, so der Richter. „Wenn man dann auch noch die Opfer verhöhnt, hat man mit diesen Vorstrafen nichts anderes zu erwarten als die Höchststrafe.“ Dem 62-Jährigen wäre es weniger ums Geld gegangen als um seine „perfide Freude, andere zu manipulieren“.

Bewährungsstrafe für Sohn des Angeklagten

Der Mann meldete gegen das Urteil des Wiener Landesgerichts Nichtigkeit und Berufung an. Auf der Anklagebank saß auch sein 21-jähriger Sohn. Dieser wurde wegen Betrugs, Hehlerei und Nötigung zu fünf Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Zudem wurde für ihn Bewährungshilfe angeordnet. Er nahm das Urteil an. Zwei ebenfalls angeklagten Frauen glaubte das Gericht, dass sie nicht Mittäter, sondern ebenfalls Opfer des Heiratsschwindlers waren. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Als Döblinger Arzt ausgegeben

Obwohl er als verurteilter Hochstapler bis 2029 in der Justizanstalt Graz-Karlau einsitzen wird, soll sich der 62-Jährige von dort aus weiter als Heiratsschwindler betätigt haben. Schon zuvor hatte der Angeklagte einsame Damen in den Dreißigern dazu gebracht, ihm Geld und Wertgegenstände zu überlassen, indem er ihnen Lügenmärchen auftischte und ihnen eine Beziehung in Aussicht stellte oder gar die Ehe versprach.

In seiner Grazer Zelle vertrieb sich der Häftling die Zeit, indem er sich auf der Dating-Plattform unter einem falschen Namen als 39 Jahre alter Arzt ausgab und partnersuchenden Frauen vortäuschte, er betreibe eine Ordination in Wien, lebe in einer Villa in Döbling und sei nebenbei immer wieder für eine Hilfsorganisation in Syrien im Einsatz.

Sieben Frauen fielen auf 62-Jährigen herein

Zwischen Jänner 2017 und Jänner 2018 fielen sieben an sich mit beiden Beinen im Leben stehende Singlefrauen in den Dreißigern auf den vermeintlichen Mediziner herein und verliebten sich zumindest teilweise in ihn. Laut Anklage brachte der Schwindler sie dazu, ihm Geld auf sein Konto zu überweisen.

Auch Lebensmittel, Wertsachen und Alltagsgegenstände schafften die Frauen in seinem Auftrag an. Eine ließ sogar den 21-jährigen Sohn des Schwindlers mehrere Monate bei sich wohnen, als dieser seine Bleibe verlor, und bezahlte dem Burschen obendrein eine offene Polizeistrafe. Weiters soll er die Frauen mit Nacktfotos erpresst haben, die diese ihm geschickt hatten.

Angeklagter bekannte sich teilweise schuldig

Vor Gericht verantwortete sich der Mann mit teilweise schuldig - dass er eben unter falscher Identität agiert habe. All die Wertgegenstände und das Geld hätten ihm die Damen aber von sich aus angeboten. Er hätte das alles jederzeit zurückzahlen können. Er stellte sich vor Gericht als wohlhabend dar, ohne jedoch konkrete Vermögenswerte nachweisen zu können.

Rätselraten gab es zudem, ob es eine betuchte Oma bzw. Großtante wirklich gibt, die sich trotz ihres Alters von beinahe 103 Jahren so guter Gesundheit erfreue, dass sie mal in Israel, dann in Wien oder am Wörthersee residiere. Diese hätte ihm „sechs Millionen“ geschenkt, behauptete der Angeklagte.

Die beiden freigesprochenen Frauen, die sich ebenfalls in den angeblichen Arzt verliebt hatten, waren angeklagt, weil sie Wertgegenstände von anderen Damen angenommen hatten, die eigentlich an „Doktor Rosen“ gehen sollten. Eine fand etwa vier Breitling-Uhren vor ihrer Türe. Eine Polizistin, die in dem Fall ermittelt hatte, meinte jedoch vor Gericht, sie habe damals den Eindruck gewonnen, die beiden Frauen seien keine Mittäter, sondern Opfer.