Spielsucht mit AMS-Geld finanziert

Ein Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice (AMS) soll seine Spielsucht mit AMS-Geld finanziert haben. Der Schaden soll zumindest rund 92.000 Euro ausmachen. Unter anderem wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht zeigte er sich nun einsichtig.

„Ich habe gern für das AMS gearbeitet. Ich war wirklich gerne dort“, versicherte der 36-Jährige am Dienstag einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht. Ab 2013 sei er aber in die Spielsucht „hineingestolpert“. Als sein Geld nicht mehr ausreichte, überwies er sich immer wieder AMS-Geld auf sein Konto. Zumindest 92.000 Euro sollen es gewesen sein. Die genaue Schadenshöhe steht aber immer noch nicht fest.

Eigene Bankdaten auf Formularen angegeben

Laut Anklage gewährte er in 19 Fällen Personen, die an sich keinen Anspruch auf AMS-Leistungen hatten, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Übergangsgeld. Die Betreffenden, die sich zum Teil ins Ausland begeben hatten, bekamen die Beträge - insgesamt rund 41.000 Euro - aber nicht überwiesen. Der 36-Jährige gab einfach seine eigenen Bankdaten an, die Gelder landeten auf seinem Konto.

Weitere 50.000 Euro verschaffte er sich, indem er bei 17 Personen, denen eine AMS-Unterstützung zugestanden wäre, deren Kontonummern durch seine eigene ersetzte. Sonderlich schwer fiel ihm das Handeln nicht, gab der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Mann unumwunden zu: „Ich wusste, dass es Schwachstellen gibt, die man ausnutzen kann, um da was tun zu können.“

Rückzahlung und Therapie

Die strafbaren Handlungen soll der Mann in der Zeit zwischen Februar 2014 und April 2017 gesetzt haben. Als sie aufflogen, wurde er entlassen. Mittlerweile hat er sich selbstständig gemacht und mehr als die Hälfte des Schadens wiedergutgemacht, wie sein Verteidiger unterstrich. Außerdem unterzieht er sich einer Therapie, um von seiner Spielsucht loszukommen.

Die zuständige Staatsanwältin hat noch nicht sämtliche relevanten Unterlagen vom AMS erhalten. Um den endgültigen Schaden abzuklären, wurde die Verhandlung wegen Amtsmissbrauchs und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs auf unbestimmte Zeit vertagt.

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