Kein Rauchverbot: Private Klagen

Das Land Wien hat eine Klage gegen die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Rechtliche Schritte ergreifen auch ein Gastronom und eine jugendliche Nichtraucherin.

Bei der jugendlichen Nichtraucherin geht es um den Jugendschutz, wie ihr Anwalt Gerald Otto gegenüber Radio Wien erklärte: „Wir sehen es als kritisch an, dass der Gesetzgeber zwar einerseits Vorkehrungen trifft, dass Jugendliche keine Tabakwaren erwerben können - aber andererseits keine Vorkehrungen trifft, dass Jugendliche aktiv nicht rauchen dürfen bzw. passiv dem Rauch ausgesetzt werden.“ Die Jugendliche sei in Lokalen immer wieder dem Rauch ausgesetzt.

Raucherregelung Symbolbild

APA/Helmut Fohringer

Die Debatte um Rauchen in der Gastronomie geht weiter

Verbot hätte „Wettbewerbsverzerrungen“ beseitigt

Der Wiener Gastronom Markus Artner beschäftigt in seinen sieben Betrieben mehr als hundert Mitarbeiter. Das generelle Rauchverbot hätte „Wettbewerbsverzerrungen“ unter den Gastronomiebetrieben sowie „die mit dem jahrelangen Hin und Her verbundenen unternehmerischen Unsicherheiten“ beseitigt, so Artner.

Er hat auch bei einer Lokalsanierung keine Raucherbereiche mehr gebaut, weil ja das generelle Rauchverbot mit 1. Mai hätte kommen sollen. Weil die Bundesregierung das Verbot aber aufgehoben hat, sieht er sich in seinem Vertrauen auf das Verbot geschädigt. „Materiell bestehen gute Argumente, dass die im April beschlossene Aufhebung des eigentlich ab 1. Mai geltenden Rauchverbots verfassungswidrig ist“, glaubt sein Anwalt Gerald Otto.

Rauchverbot: Klagen gegen Aufhebung

Die Wiener Landesregierung hat eine Verfassungsklage gegen die Aufhebung des Rauchverbots beschlossen.

Im Gegensatz zum Land Wien müsse bei den Individualanträgen beim Verfassungsgerichtshof eine unmittelbare Betroffenheit argumentiert werden, so Otto: „Das macht es für uns schwerer, zu einem Erfolg zu kommen. Materiell haben wir die gleichen Chancen, je nachdem, ob das Land Wien die gleichen Argumente heranzieht.“

Hacker und Sima bei der Pressekonferenz

APA/Roland Schlager

Die Stadträte Peter Hacker und Ulli Sima begründen ihre Initiative mit einer Ungleichbehandlung der Mitarbeiter in der Gastronomie

Verfassungsrechtler ist skeptisch

Die Wiener Landesregierung hat am Dienstag die Prüfung des Rauchergesetzes durch das Höchstgericht offiziell in die Wege geleitet. Der entsprechende Beschluss wurde in einer Sitzung der Landesregierung gefasst. Rein formal handelt es sich bei der Klage nun um ein „abstraktes Normenkontrollverfahren“. Das bedeutet, dass nicht anhand eines Einzelfalls geprüft wird.

Wien ortet beim geltenden Rauchergesetz unter anderem eine Ungleichbehandlung. Denn es würden Arbeitnehmer an allen anderen Arbeitsstätten vor Passivrauch geschützt, in der Gastronomie jedoch nicht. Weiters wird ins Treffen geführt, dass Kinder und Jugendliche, die noch nicht rauchen dürfen, trotzdem Zugang zu den Lokalen hätten. Wien sieht die Regelung zudem auch kritisch, weil auch Nichtraucherbereiche betroffen seien, wie es heißt - wobei auf entsprechende Messergebnisse verwiesen wird.

Anfang Juni hatten die Stadträte Peter Hacker und Ulli Sima (beide SPÖ) angekündigt, dass die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie vor den Verfassungsgerichtshof gebracht wird. Skeptisch zeigte sich der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger, er befürchtet eine „Bauchlandung“ - mehr dazu in Juristen: Kaum Chance für Rauchverbotsklage und Rauchverbot: Wien zieht vor VfGH.