Mordauftrag: Mann wieder in U-Haft

Ein 68-jähriger Wiener, der die Ermordung seiner Ex-Frau in Auftrag gegeben haben soll, befindet sich wieder in U-Haft. Der Prozess gegen ihn hatte im April ohne Urteil geendet, wegen Irrtums der Geschworenen.

Seit Donnerstag, befindet sich 68-Jährige wieder in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt, gab Landesgerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Ausschlaggebend dafür war ein Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG). Dieses gab einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung des Mannes nach dem Prozess im April Folge. Das OLG schloss sich damit der Staatsanwaltschaft an, dass weiter von dringendem Tatverdacht auszugehen sei.

Geschworene für Schuldspruch

Der 68-Jährige war am 19. April wegen versuchter Bestimmung zum Mord vor einem Schwurgericht gestanden. Der Vorwurf: Er habe um 10.000 Euro seine Ex-Frau „wegräumen“ lassen wollen, weil diese Schuld daran sei, dass seine Tochter keinen Kontakt mehr zu ihm wolle. Über einen pensionierten Polizisten habe der 68-Jährige einen vermeintlichen Killer aufgetrieben, der sich allerdings als verdeckter Ermittler der Polizei herausstellte und den 68-Jährigen aus dem Verkehr zog. Der Angeklagte leugnete den Tötungsvorsatz und die ihm zugeschriebenen mörderischen Pläne.

Von den Geschworenen wurde er aber mit 7:1 Stimme im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Das akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. Sie setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus und gaben darüber hinaus einem Enthaftungsantrag Folge - mehr dazu in Prozess um Mordauftrag muss wiederholt werden.

„A bissl a Glück hob i a no im Leb’n“

Der mehrfach Vorbestrafte - laut seinem Verteidiger Rudolf Mayer „ein Schwerkrimineller, ein echter Pülcher“ - kam nach viermonatiger U-Haft auf freien Fuß. „A bissl a Glück hob i a no im Leb’n“, witzelte damals der 68-Jährige.

„Das OLG meint, das Erstgericht habe sich geirrt“, bemerkte Mayer zur nun gefallenen Entscheidung. Für den 68-Jährigen heißt das, dass er bis zum nächsten Prozesstermin - die Verhandlung wegen versuchter Bestimmung zum Mord muss vor einem neu zusammen gesetzten Schwurgerichtshof wiederholt werden - in Haft bleibt. Wann die Verhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest.