Testamentsfälschung: Haft für Anwalt

Ein Wiener Rechtsanwalt, der sich in Testamentsfälschungen verstrickt haben soll, ist am Dienstag zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Durch den Betrug mit dem „Letzten Willen“ entstand ein Schaden in Millionenhöhe.

Nach achtmonatiger Verhandlung lautet das Urteil Dienstagnachmittag am Wiener Landesgericht für Strafsachen: drei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Das Landesgericht Wien erachtete es als erwiesen an, dass sich der Jurist mit einem nicht rechtmäßig zustande gekommenen Testament das Vermögen eines im Jahr 2011 verstorbenen Ex-Diplomaten verschaffen wollte.

Von einem zweiten Anklagefaktum - dabei ging es um ein ebenfalls fragwürdiges Testament, mit dem sich der Anwalt laut Staatsanwaltschaft ein Zinshaus in Hernals im Wert von rund zwei Millionen Euro unter den Nagel reißen wollte - wurde der Jurist freigesprochen. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Florian Kranz gab keine Erklärung ab. Die Gerichtsentscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

Drei Jahre Haft wegen Testamentsfälschung

Ein Wiener Rechtsanwalt soll mit einem ungültigen Testament 1,2 Millionen Euro erschlichen haben.

Weiteres Verfahren wegen Mordauftrages

Der Anwalt war in der seit Anfang Oktober laufenden Verhandlung optisch kaum wiederzuerkennen. Er befindet sich seit Ostern in U-Haft, weil er - was er entschieden bestreitet - einen Mordauftrag gegen die für sein Betrugsverfahren zuständige Staatsanwältin sowie einen Belastungszeugen vergeben haben soll. Seit seiner Inhaftierung hat der gut genährte Anwalt deutlich an Gewicht verloren.

Er steht im Verdacht, einem Bekannten erklärt zu haben, dieser möge die Staatsanwältin „verschwinden“ lassen. Überdies soll der Jurist jenem Mann in Bezug auf einen Testaments-Zeugen, der im Ermittlungsverfahren gegen ihn ausgesagt hatte, aufgetragen haben, er möge den 57-Jährigen überfahren bzw. ihn durch die Mafia nach Bulgarien verschleppen oder dessen Tochter entführen lassen. Der Bekannte - ein Autohändler bulgarischer Abstammung - ging zur Polizei und erstattete Anzeige.

Ex-Geliebte als Erbin von Botschafter-Vermögen

Dass die Anklagebehörde dem Anwalt auch versuchte Bestimmung zum Mord unterstellt, kam beim heutigen Prozess-Finale nicht zu Sprache. Die Staatsanwältin ließ sich allerdings von einem Kollegen vertreten, der in Verteidiger-Kreisen als ein besonders strenger Vertreter seiner Zunft gilt.

Im zeitlich weiter zurückliegenden Anklagepunkt fällte der Schöffensenat einen Schuldspruch. Als im August 2011 ein ehemaliger Botschafter im 88. Lebensjahr verstarb, hinterließ dieser ein Vermögen von insgesamt 1,7 Millionen Euro. In einem Testament, das in weiterer Folge vorgelegt wurde, wurden neben der Witwe überraschenderweise die Ehefrau sowie die ehemalige Sekretärin und Ex-Geliebte des Anwalts mit je einem Drittel bedacht.

Dass es sich dabei - wie von der Staatsanwaltschaft angenommen - um eine glatte Fälschung handelte, war nicht mehr feststellbar. Sehr wohl ließ sich aber dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge beweisen, dass das Testament nicht rechtmäßig zustande gekommen war.

Zeuge deckte Testaments-Schwindel auf

Denn nachgewiesenermaßen waren keine Testamentszeugen anwesend, als der betagte Ex-Diplomat seinen Letzten Willen bekundete. Der angeklagte Anwalt hatte jedoch drei Personen im Nachhinein dazu gebracht, mit ihren Unterschriften zu bezeugen, persönlich anwesend gewesen zu sein, als der 88-Jährige das Testament unterschrieb. Zwei dieser Zeugen behaupteten später auch vor Gericht, sie hätten den 88-Jährigen bei der Unterschriftleistung gesehen.

Der Dritte deckte jedoch den Schwindel auf, wandte sich an die Strafverfolgungsbehörden, kam damit selbst ungeschoren davon und bewirkte letzten Endes die Verurteilung des Anwalts und der beiden Zeugen, die als Mitangeklagte wegen Beteiligung am versuchten schweren Betrug und falscher Zeugenaussage nicht rechtskräftig jeweils ein Jahr auf Bewährung ausfassten.