Moscheen dürfen weitermachen

Knalleffekt um die von der Bundesregierung verkündeten Moscheeschließungen: Sämtliche Moscheen der arabischen Kultusgemeinde in Wien, aber auch in Oberösterreich und Kärnten dürfen zumindest vorläufig offen bleiben.

Die Arabische Kultusgemeinde hatte zunächst Einspruch dagegen erhoben, dass ihre Auflösung sofort in Kraft treten sollte. Diesem Einspruch gab das Gericht nun recht, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts Wien, Dieter Kolonovits, gegenüber dem ORF-Radio: „Im Ergebnis heißt das, dass die Arabische Kultusgemeinde weiterhin Bestand hat und ihren Tätigkeiten der Religionsausübung nachgehen kann.“

Moschee Mariahilf Kulturverein Arabische Kultusgemeinde

APA/Helmut Fohringer

Kultusgemeinde darf Moscheen weiterbetreiben

„Keine Anhaltspunkte für drohende Gefahren“

Zur Erklärung: Das Kultusamt hatte in seinem Auflösungsbescheid geschrieben, ein Einspruch gegen diesen Bescheid hätte keine aufschiebende Wirkung, der Bescheid und die Moscheeschließungen würden also sofort in Kraft treten. Es bestehe nämlich Gefahr in Verzug.

Doch mit dieser Argumentation erlitten Kultusamt, Bundeskanzleramt und Bundesregierung Schiffbruch. Denn das Gericht argumentierte, es gebe keine Anhaltspunkte, dass von den Reden und Predigten - konkret in einer Moschee in Wien-Mariahilf - eine gravierende Gefahr droht. Die angebliche Gefahr sei im Bescheid des Kultusamts nicht einmal ansatzweise begründet.

Auch Stimmrecht im Schurarat bleibt

Morgen tagt der Schurarat, das Parlament der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ). Laut Verwaltungsgerichtspräsident Kolonovits dürfte nun die Arabische Kultusgemeinde dort auch ihr Stimmrecht ausüben: „Wenn nach dieser Wahlordnung die arabische Kultusgemeinde Wahlrechte hat, dann ist das derzeit so auszuüben, als ob all diese Rechte weiterhin intakt wären.“

Eine Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde könne erst nach einer genauen gerichtlichen Prüfung doch noch in Kraft treten. Der Anwalt der Kultusgemeinde, Georg Rihs, kündigte an, dass er nach dem Einspruch gegen die sofortige Wirkung auch einen Einspruch gegen den Bescheid insgesamt einbringen wird.

Regierung will alle Mittel ausschöpfen

Die Bundesregierung spricht von einem üblichen rechtsstaatlichen Prozess. Die Regierung sehe sich aber durch ein aufgetauchtes Video aus einer Moschee bestätigt, das einen Imam zeigt, der ein muslimisches Kind laut beschimpft und anscheinend schlägt. Die Regierung werde jedes rechtliche Mittel zur Schließung der Moscheen weiter ausschöpfen.

Sechs Moscheen betroffen

Verwirrung herrscht um die Schließung von sechs Moscheen, die früher von der Arabischen Kultusgemeinde betrieben worden sind. Laut „Standard“ sind diese wieder geöffnet. Die IGGÖ dementiert - mehr dazu in Moscheen: Verwirrung um Wiedereröffnung.

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