E-Scooter in Öffis erlaubt

Während Fahrräder während der Stoßzeiten nicht in U-Bahnen transportiert werden dürfen, gilt das für Scooter und E-Scooter nicht. Sie sind außerdem auch in Bussen und Straßenbahnen erlaubt.

Gesetzlich sind E-Scooter und Fahrräder gleichgestellt. Sie dürfen also etwa nur auf Radwegen oder der Fahrbahn unterwegs sein. Bei den Wiener Linien werden E-Scooter allerdings anders gehandhabt. „Scooter bzw. E-Scooter werden von uns als Handgepäck eingestuft und dürfen somit mitgenommen werden“, sagte Wiener-Linien-Sprecherin Kathrin Liener gegenüber Radio Wien.

Müssen zusammengeklappt werden

So gelten für E-Scooter etwa nicht die zeitlichen Regelungen, die Fahrräder betreffen. Fahrräder dürfen nur von 9.00 bis 15.00 Uhr und ab 18.30 Uhr in der U-Bahn mitgenommen werden. „E-Scooter dürfen mit den Öffis transportiert werden, allerdings nur wenn sie so verstaut werden, dass sie keine Gefahr für andere Fahrgäste darstellen“, sagte Liener. „Sprich, wenn sie zusammenklappbar sind, müssen sie zusammengeklappt werden. Ansonsten gut verstauen, am besten unter dem Sitz.“

Die Mitnahme ist in den Beförderungsbedingungen geregelt. „Wenn kein Platz ist, dann bitten wir unsere Fahrgäste Rücksicht zu nehmen und einfach den nächsten Zug zu benutzen, in dem mehr Platz ist“, sagte die Wiener-Linien-Sprecherin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens könnten Fahrgäste sonst auch dazu auffordern. Ein Fahren mit dem E-Scooter ist allerdings nicht erlaubt.

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