Tarifänderungen bei Handy und Festnetz

Tarifänderungen bei Handy und Festnetz - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Österreichische Mobilfunkkunden konnten sich lange über vergleichsweise günstige Preise freuen. Seit einiger Zeit ist jedoch „Schluss mit lustig.“ Die Mobilfunkanbieter hatten sich in einem harten Wettstreit verausgabt, ihre Kosten stiegen. 2011 führten alle Kontrahenten die Servicepauschale ein, 2013 wurde Orange von Drei geschluckt, später im selben Jahr fand die Frequenzauktion für die nächste Mobilfunkgeneration statt.

Dann kamen die Preiserhöhungen für die Kunden. Zunächst wurden die Tarife für Neukunden teurer. Seit Jänner werden aber auch Bestandskunden zur Kasse gebeten. Marktführer A1 legte mit neuen Preisen für seine Diskontmarken Bob und Yesss! vor. Nun wurden Preiserhöhungen für ältere A1-Tarife angekündigt. Dass T-Mobile und Drei mitziehen, scheint absehbar.

Kostenanstieg: Die Grundgebühren für Handys nach Angaben der Statistik Austria sind im heurigen Jänner um rund 18 Prozent teurer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Mehrkosten

Begründet werden die jüngsten Preiserhöhungen der Mobilfunker vor allem mit zwei Umständen. Der erste betrifft den Anstieg des mobilen Datenverkehrs. Durch die Verbreitung von Smartphones hat sich etwa die Menge der im A1-Netz übertragenen Daten seit 2010 vervierfacht. Soll die Qualität des Angebots nicht sinken, muss das Netz ausgebaut werden.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt in den Tag“, 3.4.2014

Der zweite Faktor ist die Frequenzauktion für die nächste Mobilfunkgeneration LTE. Knapp zwei Milliarden Euro gaben die Mobilfunker im Oktober 2013 dafür aus, sich Teile am Frequenzkuchen zu sichern. Ein harter Brocken für die Unternehmen. Sie kritisierten das auf Erlösmaximierung ausgelegte Auktionsdesign und die angeblich intransparente Verfahrensordnung. Der Mobilfunker Drei legte eine Beschwerde ein, blitzte damit aber ab. Experten waren sich schnell darin einig, dass der Konsument wohl die Rechnung begleichen müsse.

Was kann man gegen Tariferhöhungen tun?

Das Mobilfunkunternehmen muss jedenfalls über die Erhöhung schriftlich informieren und auf das sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht hinweisen. Das heißt, gegen die Erhöhung an sich kann man sich nicht wehren, aber man kann bis zum Inkrafttreten der Erhöhung kostenlos kündigen. Das macht man am besten schriftlich und eingeschrieben.

Welcher Handyvertrag ist der Beste?

Leider sind Tarifvergleiche bei Handyverträgen schwierig, weil die Anbieter eine unüberschaubare Tarifvielfalt haben. Daher bietet die Arbeiterkammer Tarifvergleiche auf der Homepage als Orientierungshilfe an. Wichtig dabei ist, dass man sein eigenes Nutzerverhalten kennt.

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