Bildungskarenz: Zeit für Neues

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Das ist das aktuelle Thema der „Radio-Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Viele verbinden das Lernen und die Weiterbildung ausschließlich mit der Schule oder dem Studium und sind dann auch froh, wenn diese abgeschlossen sind. Auch im Berufsleben besteht aber vielfach der Wunsch sich weiterzubilden und zu diesem Zweck eine Auszeit zu nehmen oder neben der Arbeit eine Ausbildung zu absolvieren.

Bildungskarenz

Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmern, sich im aufrechten Arbeitsverhältnis für eine Weiterbildung freistellen zu lassen, das heisst es wird mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass in dieser Zeit nicht gearbeitet wird.

Bildungsteilzeit

Bei der Bildungsteilzeit wird die Arbeitszeit reduziert, um sich weiterzubilden, das heisst man arbeitet weniger Stunden (z.B. statt 40 - 20h/Woche) und nützt die restliche Zeit für die Ausbildung.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 13.11.2014

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren; es besteht also kein Rechtsanspruch darauf! Arbeitgeber tun aber gut daran, Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, da dies die Arbeitsmotivation fördert und eine berufsspezifische Ausbildung auch dem Betrieb zu Gute kommt.

Achtung: Ein Kündigungsschutz besteht nicht, allerdings ist es möglich, mit dem Arbeitgeber einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren. Das Musterschreiben finden Sie hier.

Mann hält Lernunterlagen in der Hand

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So viel Unterstützung gibt es

Während der Bildungskarenz bekommen Arbeitnehmer dann „Weiterbildungsgeld“ in Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem Arbeitsmarktservice die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können. Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (395,31 Euro im Jahr 2014), auch beim gleichen Arbeitgeber.

Was noch zu beachten ist

Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Arbeitnehmer in Bildungskarenz kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt. Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (zum Beispiel: Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

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