Abschluss des Arbeitsjahres

Abschluss des Arbeitsjahres - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen. 

Der Jahreswechsel dient vielen Menschen dazu, gute Vorsätze für das neue Jahr zu fassen. Auch für Arbeitnehmer ist es ein guter Zeitpunkt, um das letzte Jahr Revue passieren zu lassen und eventuell bestimmte Vorsätze im Hinblick auf das Arbeitsleben zu fassen.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 15.01.2015

Arbeitnehmer sollten sich ganz grundsätzlich überlegen, was im vergangenen Jahr im Job sehr gut gelaufen ist und wo vielleicht noch Verbesserungsbedarf besteht bzw. ob man mit seiner derzeitigen Tätigkeit nach wie vor zufrieden ist. Bei manchen führen diese Überlegungen zu dem Wunsch, sich beruflich zu verändern oder auch eine Weiterbildung oder Ausbildung zu machen. Gibt es dazu schon konkrete Vorstellungen, zum Beispiel in Hinblick auf eine Bildungskarenz, macht es Sinn, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, um mögliche interne Veränderungen oder auch die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Unterstützung von Bildungsmaßnahmen abzuklären.

Auch das Arbeitsjahr sollte abgeschlossen werden. Dies bedeutet, jeder Arbeitnehmer sollte kontrollieren, ob noch Ansprüche aus dem vergangenen Jahr offen sind. Auch bestehende Guthaben etwa an Urlaub oder Zeitausgleich sollten übertragen werden.

Wichtig: Die Anzahl der tatsächlich geleisteten Überstunden für 2014 ermitteln und ausrechnen. Abklären, ob die Überstunden durch die Pauschale auch tatsächlich alle bezahlt wurden.

Einhaltung von Fristen

Offene Ansprüche müssen sehr oft innerhalb bestimmter Fristen eingefordert werden, ansonsten können sie verfallen. Vor allem Arbeitnehmer, die eine Überstundenpauschale mit dem Arbeitgeber vereinbart haben, sollten im Zuge des Jahreswechsels aktiv werden. Durch eine Überstundenpauschale werden geleistete Überstunden pauschal für einen bestimmten Zeitraum abgegolten. Sind die tatsächlich geleisteten Überstunden jedoch durch die Pauschale nicht gedeckt, müssen die darüber hinausgehenden Überstunden vom Arbeitgeber zusätzlich bezahlt werden. In der Regel gilt das Kalenderjahr als Durchrechnungszeitraum (= Beobachtungszeitraum).

Arbeitszeitkalender ist Hilfe zur Selbsthilfe

Als Hilfe dient der Arbeitszeitkalender der AK. Jeder sollte den Arbeitszeitkalender möglichst genau führen, denn: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Der Arbeitszeitkalender kann ab sofort unter +43 1 310 00 10 454 bestellt oder auf www.ak-zeitspeicher.at elektronisch geführt und auch übers Handy bedient werden.

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