Gehalts- bzw. Lohnerhöhung

Gehalts- beziehungsweise Lohnerhöhung: Das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen. 

Grundsätzlich sind Lohn oder Gehalt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren. Daher sind auch Gehalts- beziehunsgweise Lohnerhöhungen zu vereinbaren. Aber der größte Teil der österreichischen Arbeitsverhältnisse unterliegt einem sogenannten Kollektivvertrag, der ein Mindestentgelt festlegt. Diese Kollektivvereinbarung ist ein Vertrag zwischen der Vertretung der Arbeitgeber einer ganzen Branche, etwa Metall, und der zuständigen Fachgewerkschaft. Diese sogenannten Sozialpartner verhandeln dann auch regelmäßig Erhöhungen der Mindestgehälter.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 22.1.2014

Gibt es jedes Jahr eine Lohnerhöhung?

Entsprechend dem Kollektivvertrag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die von den Gewerkschaften durchgesetzten – meist jährlichen - Lohnerhöhungen. Auch wenn sich auf Grund der Dienstjahre oder einer Änderung des Aufgabengebietes eine Erhöhung gemäß Kollektivvertrag ergibt, steht dem Arbeitnehmer diese zu.

Ist der Verdienst höher als der kollektivvertragliche Mindestlohn („Ist-Lohn“), erhält der Arbeitnehmer (jährliche) Lohnerhöhungen nur dann, wenn diese von den Kollektivvertragsparteien extra ausverhandelt werden, außer der Arbeitnehmer hat im Arbeitsvertrag Lohnerhöhungen vereinbart. Nicht überall, wo kollektivvertragliche Lohnerhöhungen vereinbart werden, können auch „Ist-Lohn“-Erhöhungen durchgesetzt werden.

Worauf kommt es an, wie hoch die Gehaltserhöhung ausfällt?

Beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ermitteln vor den Verhandlungen genau, wie schaut es wirtschaftlich bei den Unternehmen aus, wie hoch waren die Gewinne und Umsätze im Vorjahr, wie ist die Wirtschaftsprognose für das kommende Jahr und natürlich auch wie hoch ist die Teuerung, sprich Inflation.

Tipp: Halten Sie eine automatische Erhöhung auf Basis des Kollektiv-vertrages im Arbeitsvertrag fest!

Je nach Branche gibt es unterschiedliche Varianten. Bei manchen werden die reinen Mindestlöhne erhöht, bei anderen auch die Ist-Löhne. Da bekommen auch jene Arbeitnehmer automatisch eine Erhöhung, die mehr als den Mindestlohn verdienen.

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