Geld vom Finanzamt zurückholen

Arbeitnehmerveranlagung - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Arbeiter, Angestellte und Pensionisten haben ein Recht darauf, sich über die Arbeitnehmerveranlagung Steuergeld vom Finanzamt zurückzuholen.

Für wen zahlt sich die Arbeitnehmerveranlagung aus?

Auf jeden Fall für Personen mit Verdienstunterbrechungen oder stark schwankenden Bezügen, Berufseinsteiger oder Berufsaussteiger, Wiedereinstieger nach einer Karenz.

Außerdem sollten all jene, denen zumindest Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer bei ihrem Gehalt abgezogen wird die ArbeitnehmerInnenveranlagung machen. Hiervon sind vor allem Lehrlinge Teilzeitbeschäftigte oder ArbeitnehmerInnen die nicht mehr als 1.200 € brutto im Monat verdienen, betroffen. Sie bekommen die sogenannte Negativsteuer vom Finanzamt retour.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt in den Tag“, 19.2.2015

Was versteht man unter Negativsteuer?

Wenn man zumindest Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer bezahlt hat, bekommt man die sogenannte „Negativsteuer“ retour. Das sind 10 % der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge maximal 110 € pro Jahr. Wenn zusätzlich zumindest für ein Monat die Pendlerpauschale zusteht, erhöht sich diese Negativsteuer auf bis zu 400 €.

Was kann alles berücksichtigt werden?

Das können zum Beispiel Sonderausgaben für Schaffung von neuem Wohnraum sein, Personenversicherungen oder Spenden. Weiters können Ausgaben die beruflich veranlasst sind, wie eine Fortbildung oder Umschulung berücksichtigt werden. Als letzte Ausgabengruppe gibt es die außergewöhnlichen Belastungen. Das sind zum Beispiel Krankheitskosten oder Ausgaben die im Zusammenhang mit einer Behinderung anfallen.

Welche Vorteile gibt es für Familien

Hier ist auf jeden Fall der Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag zu erwähnen. Weiters können Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden oder ein Unterhaltsabsetzbetrag, wenn für Kinder Alimente bezahlt werden müssen. Wenn für mindestens drei Kinder die Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es den Mehrkindzuschlag.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend gemacht werden. Das heißt, dass die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 heuer noch beim Finanzamt eingereicht werden kann.

Wer hilft mir bei der Arbeitnehmerveranlagung?

Hilfestellung findet man zum Beispiel auf der Homepage der Arbeiterkammer Wien. Hier finden Sie in den zahlreichen Serviceartikeln Informationen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung.

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