„Pensionskonto - Frauen“

„Pensionskonto - Frauen“ - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Das Pensionskonto steht für eine neue Form der Pensionsberechnung. Diese gilt nur für Menschen, die ab 1955 geboren wurden. Oft sorgt der Begriff „Konto“ für Verwirrung. Unter dem Pensionskonto darf man sich aber kein Girokonto vorstellen, auf das Sie Geld überweisen. Sie können auch kein Geld abheben. Das Pensionskonto ist ein virtuelles Konto, auf das alle Beiträge zur Pensionsversicherung fließen – nicht als richtiges Geld, sondern als Gutschrift.

Wie wirkt sich Teilzeitbeschäftigung und Kindererziehung auf die Pension aus?

Der Arbeiterkammer ist es ein wichtiges Anliegen, weil derzeit 46 Prozent der Frauen, aber nur 9 Prozent der Männer einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Die Pflege naher Angehöriger und die Betreuung der Kinder wird immer noch überwiegend von Frauen übernommen. Und diese Tatsache wirkt sich auf die Pensionshöhe aus, denn ein Halbstagsjob den man ein Jahr ausübt, vermindert die Pension um ca ein Prozent.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 05.03.2015

Kindererziehungszeiten

Ab der Geburt des Kindes erwirbt man vier Jahre lang Zeiten in der Pensionsversicherung. Für diese vier Jahre erhöht sich die monatliche Pension um 100 Euro. Geht man in diesen vier Jahren auch einer Beschäftigung nach, erhöht sich die Pension nicht nur um die Zeiten der Kindererziehung, sondern auch um die Gutschriften der Beschäftigung.

Was passiert, wenn während dieser vier Jahr ein weiteres Kind geboren wird?

Die Geburt des zweiten Kindes beendet die vier Jahre Kindererziehungszeiten vom ersten Kind. Gleichzeitig werden neue vier Jahre erworben. Eventuell ein Beispiel: Wenn das 1. Kind im Jänner 2010 und das 2. Kind im Jänner 2012 geboren wird, dann erhält man für das 1. Kind zwei Jahre und für das 2. Kind vier Jahre Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung. Insgesamt also sechs Jahre.

Möglichkeiten, um die Pension zu erhöhen

Es gibt das „Pensionssplitting“, hier kann ein Elternteil, für die ersten vier Lebensjahre des Kindes, seine Pensionsgutschriften bis zur Hälfte an den Elternteil der sich der Kindererziehung widmet übertragen. Der Antrag für ein „Pensionssplitting“ muss allerdings bis zum 7. Lebensjahr des Kindes gestellt werden. Oder je mehr Stunden man in Teilzeit beschäftigt ist, also je mehr man verdient, desto höher wird die Pension.

Damit die Frauen hier auch eine echte Wahlmöglichkeit haben, sollten die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung verbessert werden, und die Väterbeteiligung erhöht werden. Oder Eine weitere Möglichkeit ist die „besondere Höherversicherung“. Dabei zahlt man zusätzlich Beiträge in die gesetzliche Pensionsversicherung ein. Dies ist eine Variante, die man sich als Alternative zu einer Privatvorsorge auch durchrechnen lassen sollte.

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