Die neue Invaliditätspension

„Invaliditätspension neu“ - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Wenn Sie vor dem 1. Jänner 1964 geboren sind, können Sie bei Gesundheitsproblemen in Invaliditätspension (Arbeiter) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) gehen. Dafür brauchen Sie bestimmte Versicherungszeiten. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit genügt das Bestehen der Versicherung.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 26.02.2015

Vor dem 27. Lebensjahr genügen sechs Versicherungsmonate. Danach müssen mindestens fünf Versicherungsjahre in den letzten zehn Jahren, oder im ganzen Leben 15 Beitragsjahre vorhanden sein. Nach dem 50. Lebensjahr muss pro Lebensmonat ein Monat Versicherungszeit dazukommen.

Was bedeutet der Begriff „Rehabilitation vor Pension“?

Bei einem Antrag auf Invaliditätspension gilt das Prinzip „Rehabilitation vor Pension“. Das heißt die Invaliditätspension ist erst die letzte Konsequenz. Zuerst wird von der Pensionsversicherungsanstalt untersucht, ob es möglich ist, durch eine medizinische Rehabilitation den Gesundheitszustand zu bessern. Oder, die andere Möglichkeit, es wird überprüft ob man beruflich umgeschult werden kann.

Was ist, wenn man vorübergehend invalid ist?

Vor der Reform wurde in solchen Fällen eine befristete Invaliditätspension gewährt. Heute erhält man ein „Rehabilitationsgeld“ von der Gebietskrankenkasse. Der große Unterschied ist, dass die Versicherten früher einfach eine befristete Pension erhalten haben und sich im Großen und Ganzen alleine überlassen waren. Heute gibt es über das Case Management der Krankenkassen eine persönliche Betreuung, bei der gemeinsam mit den Betroffenen ein Versorgungsplan für die Krankenbehandlung erstellt wird. Diese Betreuung durch das Case Management bei der Gebietskrankenkasse wird von den Versicherten positiv angenommen.

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