Schutzvorschriften für Schwangere

„Schutzvorschriften für Schwangere“ - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Sobald Sie von der Schwangerschaft wissen, müssen Sie Ihren Chef informieren, damit Ihr Dienstgeber die gesetzlichen Mutterschutzbestimmungen einhalten kann. Es ist aber kein Entlassungsgrund, wenn Sie die Schwangerschaft nicht melden. Gleichzeitig mit der Schwangerschaft müssen Sie Ihren Dienstgeber auch über den voraussichtlichen Geburtstermin informieren, denn gewisse Tätigkeiten sind ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nur mehr beschränkt erlaubt oder verboten, zum Beispiel Arbeit im Stehen oder Akkordarbeit.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt in den Tag“, 23.4.2015

Ihr Dienstgeber ist verpflichtet, die Beschäftigungsverbote zu beachten. Er muss das Arbeitsinspektorat schriftlich darüber informieren, dass er eine Schwangere beschäftigt.

Pflichten des Dienstgebers

Ihr Dienstgeber muss dem Arbeitsinspektorat folgende Daten bekannt geben:

  1. Name der werdenden Mutter
  2. Alter der werdenden Mutter
  3. Tätigkeit und Arbeitsplatz
  4. voraussichtlicher Geburtstermin

Können Sie von der Arbeit frei gestellt werden?

Wenn bei Fortdauer der Beschäftigung Gefahr für Leben oder Gesundheit von Ihnen oder Ihrem Kind besteht, können Sie bereits vor der Schutzfrist vom Dienst frei gestellt werden. Dazu müssen Sie eine ärztliche Bestätigung vorlegen.

Tipp: Die Info-Messe für Eltern „Beruf Baby Bildung (BBB)“ findet am 7. und 8. Mai im AK-Bildungszentrum, Theresianumgasse 16 - 18 statt (jeweils von 8:30 - 14:00 Uhr). Der Eintritt ist frei.

Werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen

Schwer heben, Stress und gefährliche Arbeiten: All das schadet einer schwangeren Frau und dem ungeborenen Kind. Deshalb sind derartige Tätigkeiten für Schwangere verboten. Grundsätzlich verboten sind schwere, körperliche Arbeiten. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat darüber, welche Arbeiten gesundheitsgefährdend und somit verboten sind.

Mehr zum Thema: