Wiedereinstieg - zurück in den Job

"Wiedereinstieg - zurück in den Job“ - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben AK-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Noch vor 50 Jahren war die perfekte Hausfrau und Mutter das gängige Frauenideal. Heute ist es die Powerfrau, die spielend Karriere und Kinder miteinander verbindet. Doch gelingt das wirklich?

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 30.4.2015

Wiedereinstieg - zurück in den Job

Spätestens vier Monate vor Ende der Karenz sollte man mit der Firma Kontakt aufnehmen – auf jeden Fall, wenn die Mutter nach ihrer Karenz eine kürzere Arbeitszeit will. Der Anspruch auf Karenz dauert höchstens bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes - das ist der Tag vor dem 2. Geburtstag. Der 2. Geburtstag des Kindes wäre somit der erste Arbeitstag.

Der Job ist wichtig, aber längst nicht mehr das Wichtigste im Leben. Mit Familie sind die eigenen Prioritäten einfach anders verteilt. Ein Arbeitgeber, der sich Familienfreundlichkeit auf die Fahnen schreibt, sollte das auch leben und im Fall des Falles Verständnis haben, wenn der Kleine mit Masern im Bett liegt oder früher aus dem Kindergarten abgeholt werden muss.

Tipp: Die Info-Messe für Eltern „Beruf Baby Bildung (BBB)“ findet am 7. und 8. Mai im AK-Bildungszentrum, Theresianumgasse 16 - 18 statt (jeweils von 8:30 - 14:00 Uhr). Der Eintritt ist frei.

Geringfügige Beschäftigung

Sie haben auch die Möglichkeit, während der Karenz eine geringfügige Beschäftigung mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, ohne Ihren Kündigungsschutz zu gefährden. Im Jahr 2015 können Sie 405,98 Euro brutto (Geringfügigkeitsgrenze) pro Monat verdienen. Bitte beachten Sie aber auch die Zuverdienstgrenzen des von Ihnen gewählten Kinderbetreuungsgeldes.

Tipps zur Rückkehr in den Beruf:

  • Schauen Sie sich rechtzeitig um einen passenden Kinderbetreuungsplatz um.
  • Überlegen Sie sich, wie lange die berufliche Unterbrechung dauern soll.
  • Ist ein beruflicher Wiedereinstieg grundsätzlich geplant, überlegen Sie sich, ob Sie Ihren alten Job behalten wollen.
  • Ist dies der Fall, so halten Sie auch während der Karenz Kontakt zum Betrieb.
  • Ist unklar, ob und wie sich Beruf und Familie vereinbaren lassen, wenden Sie sich an das Arbeitsmarktservice oder eine arbeitsmarktpolitische Frauenberatungsstelle.
  • Überlegen Sie sich, ob ihre Qualifikationen auf dem neuesten Stand sind oder aufgefrischt werden müssen.

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